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sich die für ein gründliches Verständnis der Quellen des römischen Rechtes erforderlichen sprachlichen und sachlichen Vorkenntnisse angeeignet hat
Die Reifeprüfung für Ober-Prima berechtigt zum Marineverwaltungsdienst, Ver- waltungssekretariat bei den Kaiserlichen Werften, Zahlmeisterdienst und Intendantursekretariat bei der Marine.
Die Reife für Prim a berechtigt zum Reichsbankdienst, zur Geometerprüfung 1. Klasse, zur Fähnrichs- und Seekadettenprüfung, zur Zulassung zur speziellen Prüfung der ersten Kate- gorie in dem hessischen Finanzfach.
Die Reife für Ober-Sekunda berechtigt zur Aufnahme als Zivilsupernumerar im
preussisch-hessischen Eisenbahndienst.
Der einjährige erfolgreiche Besuch der Unter-Sekunda berechtigt zum Intendantur-Subalterndienst beim Heere, zum Vorbereitungsdienst für die Gerichtsschreiber- prüfung, zum einjährig-freiwilligen Militärdienst, zur Maschinisten- und Ingenieurprüfung bei der Kaiserlichen und Handelsmarine.
F. Ferienordnung für das Schuljahr 190809.
. Pfingsten Schluss des Unterrichts: Samstag den 29. Mai nach der 2. Stunde.
Wiederbeginn„ Montag den 7. Juni.
Herbst Schluss des Unterrichts: Samstag den 7. August nach der 2. Stunde. Wiederbeginn„ Montag den 13. September.
Weihnachten Schluss des Unterrichts: Mittwoch den 22. Dezember nach der 2. Stunde. Wiederbeginn„ Donnerstag den 6. Januar 1910.
Ostern Schluss des Unterrichts: Samstag den 12. März 1910 nach der 2. Stunde. Wiederbeginn„ Montag den 4. April 1910.
G. Mitteilungen.
Am Montag den 19. April, von 8 Uhr ab, finden die Aufnahmeprüfungen statt. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 20. April, um 8 Uhr.
Die Oberrealschule nimmt in die Sexta Knaben auf, welche das n eunte Lebensjahr zurückgelegt haben. Doch können bei genügender leiblicher und geistiger Reife auch solche Knaben aufgenommen werden, welche spätestens bis zum nächsten 30. September das neunte Lebensjahr vollenden.
Bei dem Eintritt in die Sexta sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
a) Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen;
v) ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor- kommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur die
Haupttempora;
d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.


