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C. Bekanntmachungen.
Bezüglich der Versetzung der Schüler und Schülerinnen hat Grossh. Ministerium am 24. April 1911 nachfolgende Verfügung erlassen:„Um bei dem ungesunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und um sie rechtzeitig den Uebergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entsprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu lassen, bestimmen wir, dass Schüler, die in derselben Klasse zum 2. Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluss des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.
Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art ist von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig zu machen; sie wird jedoch in der Regel von vornherein zu versagen sein, wenn sich aus dem Zeugnis der früher besuchten Schule die Unfähigkeit zur Mitarbeit gerade in solchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im wesentlichen übereinstimmen.“ Da die Schülerinnen unserer 2. Klasse durch die seitherige Unterweisung nach dem Ueber- gangslehrplan auch in Mathematik und Naturwissenschaft eine gründliche Durchbildung und Vorbereitung erfahren haben, ist es möglich, diese Klasse im nächsten Schuljahr so weit zu fördern, dass zu Ostern 1913 die Studienanstalt eingerichtet werden kann. Um dieses auch von Grossh. Ministerium in Aussicht genommene Ziel zu erreichen, ist es jedoch nötig, dass die nächstjährige 1. Klasse noch eine fünfte Mathematikstunde erhalte, die wir mit Erlaubnis der obersten Schulbehörde so lange beibehalten werden, als das Bedürfnis dafür vorhanden ist.
Mit Genehmigung Grossherzogl. Ministeriums soll von Ostern d. Js. an der sogenannte„Werk- unterricht“(Formen, Zeichnen, Ausschneiden) in den Lehrplan der 10. Klasse versuchsweise eingeführt werden. Anschauen und Darstellen! Auf dieser von den hervorragendsten Schul- reformern unsrer Zeit ernobenen Forderung baut sich der Werkunterricht bekanntlich auf. Sein hoher Wert liegt einmal in seiner formalen Bedeutung; dann aber vermittelt er gerade auf der untersten Stufe, in Verbindung mit einer möglichst grossen Anzahl von Spaziergängen, am besten und natürlichsten den Uebergang von der bisherigen Ungebundenheit des Kindes zur streng geregelten Schulordnung. Die Uebungen im Zeichnen(Malen), Formen,(Modellieren) und Ausschneiden werden sich eng an den Anschauungsunterricht anlehnen, dessen Gang den Jahreszeiten angepasst wird. Recht häufiger Aufenthalt in freier Luft, sei es im ge- räumigen Schulhofe oder auf Spaziergängen, soll dazu dienen, um für die unterrichtliche Behandlung der Anschauungsstoffe geeignete Anknüpfungspunkte zu gewinnen. Bezüglich der C-Klassen(= einsprachigen Parallelklassen) verweisen wir auf unsre Ausführungen im vorigen Jahresberichte. Das neue Schuljahr wird mit der Errichtung der 3c den Abschluss des achtstufigen Klassensystems bringen. Besonders sei hier noch einmal auf den Wegfall des Englischen und der Mathematik(Geometrie und Algebra) in diesen Klassen aufmerksam gemacht, ein Umstand, der sie für schwächliche Kinder, zumal wenn diese nur 8 Jahre lang die Schule besuchen sollen, als ganz besonders geeignet erscheinen lässt. Ob ein Mädchen die acht- oder die zehnstufige Anstalt besuchen soll, darüber braucht erst am Ende des 3. Schuljahres Entscheidung getroffen zu werden. Der Verfügung Grossh. Ministeriums vom 15. Dezember 1910 entsprechend, haben die Ferien des Schuljahres 1912/13 folgende Lage:
a) Die Pfingstferien: vom 26. Mai bis zum 3. Juni;
b) die Sommerferien: vom 18. Juli bis zum 8 6 August;
c) die Herbstferien: vom 26. September bis zum 10. Oktober;
d) die Weihnachtsferien: vom 22. Dezember bis zum 6. Januar;
e) die Osterferien: vom 16.— 31. März.


