Jahrgang 
1910
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auch in Kl. 4 und 3 wird neben den 3 Mathematikstunden wöchentlich wohl noch je 1 Stunde auf Rechnen zu verwenden sein. Der naturwissenschaftliche Unterrichtsstoff soll auf sämtlichen Altersstufen erweitert werden; diese Aenderung der Lehraufgaben wird in den Klassen 41 eine Vermehrung der Wochenstunden 3 statt 2 zur Folge haben. Ganz neu sind die Lehr- pläne für Geschichte, Zeichnen und Turnen. Der Schreibunterricht gelangt künftig- hin schon in der 6. Klasse zum Abschluss. Der Handarbeitsunterricht ist fortan in den vier obersten Klassen wahlfreies Unterrichtsfach. Diese Neuerung ist notwendig, weil man einerseits für die wissenschaftlichen Fächer die erforderliche Zeit gewinnen muss, und doch andrerseits keiner Klasse mehr als 32 Pflichtstunden wöchentlich zumuten will. Für die Klassen 2 und 1 ist die Einführung des Maschinennähens vorgesehen.

Lehrstoff und Unterrichtsmethode im Lehrerinnenseminar haben, abgesehen von Päda- gogik, Mathematik und Naturwissenschaft, verhältnismässig wenige Aenderungen erfahren. Mathematik erscheint jetzt zum erstenmal auch im Seminarlehrplan. Die beiden anderen Fächer wurden mit einer ansehnlichen Stofferweiterung bedacht, doch fällt ein grosser Teil des päda- gogischen Lehrstoffs dem 4. Seminarjahr zu. Auch zu selbständigem Weiterstudium nach der Seminarzeit sollen die jungen Damen in diesem Jahre angeleitet werden; diesem Zwecke dienen diewissenschaftlichen Uebungen, für die wöchentlich 8 Stunden vorgesehen sind.

Falls die Frauenschule ins Leben tritt, würde sie hauptsächlich solche Mädchen zu gemeinsamer Arbeit vereinigen, die nach erfolgreichem Besuch der zehnstufigen Höheren Mädchenschule ihreBildung in der Richtung der künftigen Lebensaufgaben einer deutschen Frau ergänzen möchten Eine dreifache Aufgabe müsste daher die Frauenschule haben: 1) Die ver- tiefende und erweiternde Fortsetzung der in der Höheren Mädchenschule erworbenen allgemeinen Bildung, damit auch die Frau späâter in vollem Masse an dem geistigen Leben ihrer Zeit teil- nehmen und so auf ihre engeren häuslichen Kreise vorteilhaft einwirken kann; 2) die unmittelbare Vorbereitung auf die im engeren Sinne hausfraulichen und mütterlichen Aufgaben, wie das Leben sie mit sich bringt; 3) die Befähigung der Frau zur theoretischen und praktischen Mitarbeit auf dem Gebiete der Volkswohlfahrtspflege durch Erweckung ihres sozialen Pflichtgefühls und Anleitung zu sozialer Hilfsarbeit. Dieser dreifachen Aufgabe müsste auch der Lehrplan der Frauen- schule, insbesondere die Wahl der Unterrichtsgegenstände, entsprechen; doch können wir diese Frage hier nicht weiter verfolgen, zumal da auch das Kuratorium zu ihr bis jetzt noch nicht Stellung genommen hat.

Zuletzt noch ein Wort über die Berechtigungen. Nachdem die Unterrichtsziele der zehnstufigen Höheren Mädchenschule wesentlich erhöht und denen der höheren Knabenlehran- stalten bedeutend nâher gerückt sind, ist es erklärlich, dass man die Schule auch mit einer Anzahl von Berechtigungen ausgestattet zu sehen wünscht, die den Mädchen, namentlich des Mittelstandes, den Eintritt in das Berufsleben ermöglichen sollen Auch nach dieser Richtung hin haben wir bei Grossherzoglichem Ministerium verschiedene Anträge gestellt; naheliegende Gründe verbieten indes, ausführlicher auf sie einzugehen.