Jahrgang 
1910
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2. Mitteilungen

über die in Ausicht genommene Reform unserer Schule.

Nicht mit Unrecht hat man dem höheren Mädchenunterricht bisher oft vorgeworfen, er betone einseitig die Gefühlsbildung, rege die Phantasie allzustark an und nehme das Gedächtnis zu stark in Anspruch, während er andrerseits die Verstandesbildung vernachlässige und die Er- ziehung zu selbsttätiger und selbständiger Beurteilung der Wirklichkeit zu wenig berücksichtige. Diese nicht wegzuleugnenden Missstände suchen die neuen preussischen Lehrpläne dadurch zu beseitigen, dass sie im deutschen und im fremdsprachlichen Unterricht allenthalben auf eine ver- standesmässige Erfassung des Lehrstoffs das grösste Gewicht legen. Ausserdem hofft man durch Einführung der Mathematik in die vier obersten Klassen sowie durch umfangreichere naturwissen- schaftliche Belehrungen den Unterricht vor einseitiger Pflege der bisher bevorzugten Seelenkräfte in Zukunft zu bewahren. In organisatorischer Hinsicht sind die in dem Allerhöchsten Erlass vom 18. August getroffenen Bestimmungen insofern von Bedeutung, als sie auch die weitere Aus- bildung der weiblichen Jugend nach Beendigung der Schulzeit in Betracht ziehen und zugleich geeignete Formen angeben, die sich hierfür verwerten lassen Ausser dem höheren Lehrerinnen- seminar mit seinen vier Jahreskursen handelt es sich dabei um die Frauenschule sowie um die zur Universitätsreife führende Studienanstalt, die ihrerseits wieder ein dreifaches Aussehen haben kann, je nach dem ihr entweder die Oberrealschule oder das Realgymnasium oder auch das Gymnasium als Vorbild dient. Diese auf das Studium vorbereitenden Kurse werden durch Abzweigung nach dem 8. bezw. 7. Schuljahr gebildet.

Dem Einflusse des von Preussen gegebenen Beispiels vermochten sich die übrigen Bun- desstaaten nicht zu entziehen. Auch die hessische Regierung ist der Reformfrage alsbald näher getreten, indem sie zunächst von den Direktoren der 5 zehnstufigen höheren Mädchenschulen des Landes ein Gutachten über die preussischen Bestimmungen einforderte. Bei dieser Gelegenheit wurde festgestellt, dass wir in Hessen gar manches von dem bisher schon besassen, was jetzt erst in Preussen durch die Reform geschaffen worden ist Die Einführung des vierjährigen Kurses in den höheren Lehrerinnenseminaren zu Darmstadt und Mainz war der zweite Schritt unserer Regierung in der Reformfrage(vergl. Jahresbericht von 1908/09 S. 26) Ihm schloss sich als dritter die Verfügung vom 2. März 1909 an, die den Lehrkörpern der 5 Vollanstalten empfahl, sich bis zum 1. Januar d. J. über alle von der preussischen Reform berührten Fragen zu äussern.

Dieser Aufgabe haben wir uns nun in der Weise entledigt, dass wir in einer stattlichen Anzahl allgemeiner und besonderer(d. h. Fach-) Konferenzen alle auf die Organisation und die Lehrpläne bezüglichen Fragen zum Gegenstand der Beratung machten Ihre Ergebnisse haben wir der Schulabteilung Grossherzoglichen Ministeriums am 1. Januar d. J. vorgelegt, ebenso auch dem Kuratorium unserer Anstalt. Während letzteres sich mit denselben bereits durchaus einverstanden erklärt hat, steht die Entscheidung der ersteren z. Z noch aus Mit Genehmigung der vorgesetzten Behörde wird deshalb der Unterricht auch im nächsten Schuljahr noch einmal wie bereits im abgelaufenen, nach einem von den Direktoren der 5 höheren Mädchenschulen des Landes vereinbarten Uebergangslehrplan erteilt werden.

Auf die der Grossherzoglichen Regierung unterbreiteten Vorschläge können wir uns vorerst natürlich nicht im einzelnen einlassen Einige Mitteilungen allgemeiner Art glauben wir indes jetzt schon machen zu können, allerdings mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass es sich dabei bloss um Vorschläge handelt, nicht etwa schon um endgiltige, von der Grossherzogl. Re- gierung genehmigte Bestimmungen