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Dass die Schülerinnen ihre schriftlichen Arbeiten den Eltern zur Unterschrift vorlegen, werden wir einer ministoriollen Vorfügung vom 26. Nlovomber 1904 zufolge in Zurunft nur da noch verlangen, wo jene den Wunsch, die Hefte auch fernerhin zu unterschreiben, uns schriftlich zu erkennen gegeben haben. Eine derartige Mitteilung an uns hat jedesmal zu Beginn des Schuljahres zu erfolgen und ist an den Klassenführer(die Klassenführerin) zu richten. Dagegen werden wir zu Anfang eines jeden Halbjahres bekannt geben, an welchen Tagen jeder Woche sich die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schülerinnen befinden. Hierdurch wird den Wünschen derjenigen Eltern Kechnung getragen, welche Wert darauf legen, von den Fortschritten ihrer Töchter durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend Kenntnis zu nehmen.
Auch werden wir künftighin bloss noch die Arreststrafen zur Kenntnis der Eltern bringen und nur ausnahmsweise MWitteilung machen, wenn eine Schülerin getadelt werden musstée.
Am 8. April wurde das Schuljahr geschlossen.


