Jahrgang 
1896
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Bekanntmachungen.

Das Schuljahr 1896/97 beginnt Montag, den 13. April 1896. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete am 11. April, vormittags von 9 12 Uhr und nachmittags von 3 5 Uhr, in seinem Amtszimmer im Schulhause(ebener Erde) entgegen.

Beim Eintritt in die Schule ist der Geburtsschein, der Impfschein(von Kindern, die über 12 Jahre alt sind, der Wiederimpfschein), von Kindern, die schon eine Schule besucht haben, das Abgangs- zeugnis oder das letzte Schulzeugnis vorzulegen.

In die unterste(10. Klasse) werden Kinder aufgenommen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben; auch können leiblich und geistig kräftige Kinder aufgenommen werden, die bis zum 30. September l. J. das 6. Lebensjahr vollenden.

Das Schulgeld beträgt für die Klassen 107 jährlich Mk. 66; 64 84; »» 3 1a 120;(bez. 150, für die Seminarabteilung.)

Besuchen Schwestern gleichzeitig die Schule, so zahlt die zweite nur zwei Drittel, jede weitere nur die Hälfte des für die betreffende Klasse festgesetzten Schulgeldes.

Die Eltern auswärtiger Schülerinnen(oder die Stellvertreter der Eltern) haben der Direktion Anzeige darüber zu erstatten, wo die Schülerinnen Pension oder Mittagstisch nehmen.

Die Vergünstigung der Schulgeldbefreiung oder-ermässigung erlischt mit dem 1. April eines jeden Jahres; wird sie noch weiterhin gewünscht, so muss sie in einer an das Kuratorium zu rieltten- den Eingabe jedesmal aufs neue, und zwar rechtzeitig(womöglich vor dem 1. Mai), erbeten werden. Das Amtsblatt vom 22. Juli 1895 bestimmt, dass die Herbstferien in Zukunft an dem Sonntage be- ginnen, der dem 15. August vorausgeht, bez. am 15. August selbst, wenn dieser auf einen Sonntag fällt.

Mainz, 21. März 1896.

Die Direktion der höheren Mädchenschule:

Prof. Dr. Roemheld.