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VI. Bekanntmachungen.
1. Das Schuljahr 1928/29 beginnt Montag, den 23. April 1928, 9 Uhr vormittags mit der Prüfung der neueintretenden Schüler. Der allgemeine Unterricht nimmt tags darauf um 8 Uhr
seinen Anfang.
2. Die Tage der schriftlichen Klassenarbeiten werden den Eltern zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt. Die Eltern werden gebeten, sich durch regelmäßige Einsichtnahme in die Hefte von den Leistungen ihrer Söhne zu überzeugen. Erregen die Leistungen eines Schülers Bedenken, so ist es wünschenswert, daß sich die Eltern alsbald persönlich mit der Schule in Verbindung setzen. Der Direktor ist in der Regel täglich von 11—12 Uhr, außer Samstag, auf seinem Amts- zimmer zu sprechen. Die Lehrer stehen nur in den Pausen zur Verfügung. Es empfiehlt
5. Gemäß Verfügung des Landesamts für das Bildungswesen vom 3. März 1927 sind im
kommenden Schuljahr alle Schüler gegen einen zu entrichtenden Betrag von 70 M gegen Unfälle in der Schule, auf dem Schulweg und bei Schulausflügen versichert. Genauere Bestimmungen
MAlNZ, im März 1928.
Direktion der Hessischen Handelsrealschule
Dr. Kämmerer.


