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VI. Bekannrmachungen.
1. Das Schuljahr 1927/28 beginnt Montag, den 25. April 1927, 9 Uhr vormittags mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler. Der allgemeine Unterricht nimmt tags darauf um 8 Uhr
seinen Anfang.
2. Die Tage der schriftlichen Klassenarbeiten werden den Eltern zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt. Die Eltern werden gebeten, sich durch re gelmäßige Einsichtnahme in die Hefte von den Leistungen ihrer Söhne zu überzeugen. Erregen die Leistungen eines Schülers Bedenken, so ist es wünschenswert, daß sich die Eltern alsbald persönlich mit der Schule in Verbindung setzen. Der Direktor ist in der Regel täglich von 11—12 Uhr außer Samstag auf seinem Amts- zimmer zu sprechen. Die Lehrer stehen nur in den Pausen zur Verfügung. Es empfiehlt
sich vorherige Benachrichtigung.
3. Schüler können nur auf schriftlichen oder mündlichen Antrag der Eltern beurlau bt werden.
4. Vor Aushändigung der Ab gangszeugnisse muß der quittierte Schulgeldzettel vor- gelegt werden.
5. Gemäß Verfügung des Landesamts für das Bildungswesen vom 3. März 1927 sind im kommenden Schuljahr alle Schüler gegen einen zu entrichtenden Betrag von 70 Rpf gegen Un- fälle in der Schule, auf dem Schulweg und bei Schulausflügen versichert. Genauere Bestimmungen werden zu Beginn des neuen Schuljahres bekannt gegeben.
6. Ferienordnung: Pfingstferien vom 5. Juni bis 12. Juni. Sommerferien vom 16. Juli bis 15. August. Herbstferien vom 25. Sept. bis 9. Oktober. Weihnachtsferien vom 22. Dezember 1927 bis 4. Januar 1928.
MAINZ, den 23. März 1927.
Direktion der Hessischen Handelsrealschule
Dr Kämmerer.


