Jahrgang 
1926
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V. Bekanntmachungen.

1. Das Schuljahr 1926/27 beginnt Montag, den 19. April 1926, 9 Uhr vormittags mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler. Der allgemeine Unterricht nimmt tags darauf um 8 Uhr seinen Anfang.

2. Die Tage der schriftlichen Klassenarbeiten werden den Eltern zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt. Die Eltern werden gebeten, sich durch regelmäßige Einsichtnahme in die Hefte von den Leistungen ihrer Söhne zu überzeugen. Erregen die Leistungen eines Schülers Bedenken, so ist es wünschenswert, daß sich die Eltern alsbald persönlich mit der Schule in Verbindung setzen. Der Direktor ist in der Regel fäglich von 1112 Uhr außer Samstag auf seinem Amtszimmer zu sprechen. Die Lehrer stehen nur in den Pausen zur Verfügung. Es empfiehlt sich vor- herige Benachrichtigung.

3. Schüler können nur auf schrifflichen oder mündlichen Antrag der Eltern beur- laubt werden.

4. Vor Aushändigung der Abgangszeugnisse muß der quittierte Schulgeldzettel vor- gelegt werden.

5. Wir machen die Eltern auf die Unfallversicherung für Schüler besonders aufmerksam. Zu Beginn des Schuljahres werden allen Schülern die Bedingungen bekannt gegeben.

6. Ferienordnung im Schuljahr 1926/27: Pfingstferien vom 23. Mai bis 30. Mai. Sommerferien vom 17. Juli bis 15. August. Herbstferien vom 26. September bis 10. Oktober. Weihnachtsferien vom 23. Dezember 1926 bis 7. Januar 1927.

MAINZ, im März 1926.

Direktion der Hessischen Handelsrealschule Or. Käãmmerer

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