bestehen in dem Ersatz der notwendigen Heilkosten bis zu einer Höhe von 1500 RM., einer Kapitalzahlung bei bleibender Invalidität bis zu 15 000 RM. und dem Ersatz etwa notwendig werdender Bestattungskosten bis zum Betrage von 1500 RM. Der Versicherungsbeitrag beträgt im Jahr für jeden Schüler 1.20 RM. und wird zu Beginn des Schuljahres in den einzelnen Klassen erhoben.
Diese Versicherung hat sich im abgelaufenen Schuljahr für manche Schülereltern als eine große Wohltat erwiesen.
8. Wegen der großen Bedeutung, die die Beherrschung der Einheitskurzschrift für die Verwendung von Beamten und Angestellten in staatlichen, städtischen und industriellen Betrieben gewonnen hat, läßt das Kultusministerium auch an dieser Stelle auf die Wichtigkeit der Teil⸗ nahme der Schüler an dem fakultativen Kurzschriftunterricht hinweisen.
9. Es erweist sich immer wieder als notwendig, darauf aufmerksam zu machen, daß Ab- gangszeugnisse für abgemeldete Schüler erst dann ausgehändigt werden dürfen, wenn alle Verpflichtungen gegenüber der Schule erfüllt sind.— Für Abiturienten ist das Schulgeld bis jeweils Ende des Monats März zu zahlen.
10. Um bei der staatlicherseits angeordneten Ausgabebeschränkung unsere Schülerbücherei etwas mehr auszugestalten, wären wir für gelegentliche Stiftung geeigneter guter Bücher in dauerhaften Einbänden oder für Geldspenden sehr dankbar.
11. Befreiung vom Turnunterricht ist nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses möglich. Hierfür sind die amtlichen Vordrucke zu benutzen. Sie sind kostenfrei bei dem Direktor zu haben und zu verlangen, bevor der Arzt aufgesucht wird.— Erteilte Befreiung muß zurückge⸗ zogen werden, wenn der Schüler sich außerhalb der Schule körperlich in einer Weise betätigt, die mit der Begründung für die Befreiung im Widerspruch steht(z. B. durch Besuch der Tanz⸗ stunde, Radfahren, Tennisspielen und dergl.).
12. Der Direktor ist während der Schulzeit in der Regel täglich von 11—12 Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen.— Dagegen muß darauf hingewiesen werden, daß die Herren während der Unterrichtsstunden zu Auskünften u. dergl. nicht zur Verfügung stehen. Es empfiehlt sich für Eltern, die Auskünfte wünschen, den beabsichtigten Besuch den Herren, insbesondere den Herren Klassenführern, einen Tag vorher anzumelden. Die Auskunftserteilung vollzieht sich dann ohne großen Zeitverlust und in vollkommener Weise.
13. Die Ferienordnung für das Schuljahr 1929/30 ist folgende: Pfingstferien vom 19. Mai bis 26. Mai; Sommerferien vom 13. Juli bis 11. August; Herbstferien vom 22. September bis 6. Oktober; Weihnachtsferien vom 22. Dezember 1929 bis 5. Januar 1930. Der Beginn der Osterferien fällt auf den 6. April 1930.
Mainz, den 15. März 1929. Die Direktion des Gymnasiums
Heyder, Oberstudiendirektor


