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regelrechten Spielnachmittag auf dem von uns für diesen Zweck gemieteten Sportplatz des Turn- vereins von 1817 eingerichtet, wo für alle Klassen Sport und Spiel nach Kunstregeln betrieben werden.— In den leichtathletischen Wettkämpfen des„NVereins der Sportfreunde“ errang das Gymnasium in der 4 100 m-Staffel den dritten Sieg, in dem von der Mainzer Schwimmgesellschaft „Undine“ veranstalteten„Gauoff. Wettschwimmen“ einen zweiten Preis.— Der grosse Tagesausflug fiel auf den 27. Mai 1924. Daneben wurden die üblichen Monatsspaziergänge gemacht.
Wegen zu grosser Hitze fiel die letzte Vormittagsstunde nur zweimal aus, Gelegenheit zu Eislauf und Rodeln war infolge des milden Winters gar keine geboten.
Das Schuljahr 1924/25 schloss Samstag, den 28. März 1925, nachmittags ½ 1 Uhr.
V. Neuanschaffungen für die Bücherei.
Da der Umzug des seitherigen Neuen Gymnasiums in unser Gebäude fast alle uns zur Verfügung stehenden Mittel in Anspruch nahm, mussten wir uns auf dem Gebiete der Bücher- beschaffung im Berichtsjahre äusserste Entsagung auferlegen. Die wenigen Neuanschaffungen werden im nächsten Jahresbericht mit veröffentlicht.
VI. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
1. Freistellen werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit nur an begabte und strebsame Schüler verliehen, die in und ausserhalb der Schule gutes Betragen zeigen. Die Ver- leihung erfolgt in der Regel am Anfang des Schuljahres und höchstens auf die Dauer eines Jahres. Unter Umständen kommt für sie auch eine kürzere Zeit in Betracht.
Die Verleihung muß von dem Vater des Schülers oder dem Erziehungsberechtigten jedes Jahr bei dem Direktor neu beantragt werden. Bei diesem sind auch Vordrucke für Freistellen- gesuche kostenlos erhältlich.
An neu in die Schule eintretende Schüler sollen Freistellen im ersten Jahre in der Regel nicht ver- geben werden. Beischweren Vergehen gegen die Schulordnung können sie jederzeit aberkannnt werden.
2. Die Tage, an denen die Klassenarbeiten(die deutschen Aufsätze ausgenommen) geschrieben und den Schülern beurteilt zurückgegeben werden, werden den Eltern durch die Herren Klassen- führer zu Beginn eines jeden Schuljahres mitgeteilt. Dies geschieht durch Zettel, die den Schülern nach Hause mitgegeben werden. Die Eltern werden ersucht, die Kenntnisnahme der Mitteilung durch Unterschrift zu bescheinigen und der Anstalt die Formulare ebentalls durch die Schüler wieder zugehen zu lassen.
3. Ein Abdruck der Schulordnung befindet sich in den Zeugnisheften der Schüler.
Wir sehen uns veranlasst, auf den§ 5 dieser Schulordnung aufmerksam zu machen, der lautet:„Jede Versäumnis von Lehrstunden, Prüfungen, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten, ausser in beglaubigten Notfällen oder in Folge unvermeidlicher Hindernisse, ist strafbar, wenn nicht vorher bei dem Direktor der Anstalt oder bei dem Klassenführer Urlaub eingeholt ist:“—
Muss ein Schüler wegen Erkrankung länger als einen Tag im Unterricht fehlen, so sind die Eltern verpflichtet, der Schule sofort Mitteilung davon zu machen.
4. Der Direktor ist während der Schulzeit täglich von 11-12 Uhr inseinem Amtszimmer zusprechen. Dagegen muss darauf hingewiesen werden, dass die Herren während der Unterrichtsstunden zu Auskünften u. dgl. nicht zur Verfügung stehen.
5. Die Ferienordnung für das Schuljahr 1925 ist folgende: Pfingstferien vom 31. Mai bis 7. Juni; Sommerferien vom 11. Juli bis 9. August; Herbstferien vom 27. September bis 11. Oktober; Weihnachtsferien vom 24. Dezember 1925 bis 6. Januar 1926 einschl. Der Schluss des Schul- jahres wird durch eine besondere Verfügung des Landesbildungsamtes festgesetzt.
Mainz, den 19. März 1925.—... 4 Die Direktion des Gymnasiums
Heyder.-


