I. Der Unterricht.
. Der Lehrstoff.
D- Unterricht wird nach den amtlichen Lehrplänen für die Gymnasien des Volksstaates Hessen(Darmstadt, Buchhandlung des Staatsverlags 1914) erteilt mit folgenden Aenderungen: Seit dem Schuljahr 1920 ist der Beginn des wahlfreien englischen Unterrichts für unsere Anstalt bereits nach Obersekunda verlegt statt nach Unterprima wie vorher.
Seit dem Schuljahr 1921 wurden in Unter- und Oberprima je zwei Wochenstunden„Philo- sophische Propaedeutik“ erteilt, vom Schuljahr 1923 ab wird dieser Unterricht nur noch in je einer Wochenstunde gegeben. 3
Dagegen ist vom Schuljahr 1923 an zu den Pflichtfächern je eine Wochenstunde„Staats- bürgerkunde“ getreten für die Klassen Untersekunda bis Oberprima. Daher wird in diesen Klassen das Lateinische nur noch in sechs Wochenstunden unterrichtet statt in sieben wie vorher.
Um die Beigabe einer wissenschaftlichen Abhandlung noch für dieses Jahr zu ermöglichen, verzichten wir in diesem Berichte auf die ausführliche Angabe des durchgenommenen Lesestoffs und der Aufsatzthemen der oberen Klassen.
B. Verzeichnis der eingeführten Lehrbücher.
Da noch einige der seither gebrauchten Lehrbücher durch andere ersetzt werden müssen, die Entscheidung über die einzuführenden aber infolge Verspätung mancher Verlage zur Zeit der Drucklegung dieses Jahresberichts noch nicht getroffen werden kann, sehen wir von der Aufnahme eines Verzeichnisses der eingeführten Lehrbücher in unserem Bericht für diesmal ab.


