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VI. Bekanntmachungen.
1. Freistellen im Gymnasium(nicht in der Vorschule) werden auf Na chsuchen und Erweis der Bedürftigkeit auf je ein Jahr an solche Schüler gegeben, die sich durch gute Befähigung, gute Bestrebung und gute Sitte auszeichnen. Gesuche erbitten wir bis zum Anfang des Schuljahrs.
2. Es wird auf die§§ 5 und 7 der Schulordnung aufmerksam gemacht, wonach jede Versäumnis von Lehrstunden, Prüfungen, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten ausser in beglau- bigten Notfällen oder in Folge unvermeidlicher Hindernisse strafbar ist, wenn nicht vorher bei dem Direktor Urlaub eingeholt ist; und wonach ferner die auswärtigen Schüler vor der Wahl oder vor dem Wechsel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen haben.
3. Die schriftlichen Klassenarbeiten(mit Ausnahme der deutschen Aufsätze) werden an be- stimmten Wochentagen angefertigt und zurückgegeben. Den Eltern werden diese Tage zu Beginn eines jeden Halbjahres durch den Klassenführer bekannt gegeben.
4. Durch Verfügung Grossh. Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, ist bestimmt worden, dass Schüler, die in derselben Klasse zum 2. Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluss des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.
5. Vom Schuljahr 1911/12 an ist versuchsweise folgende neue Ferienordnung eingeführt: Pfingst- und Weibnachtsferien wie bisher; Osterferien 14 Tage, acht Tage vor und nach dem Fest; Sommerferien 4 Wochen von dem Donnerstag an, der dem 15. Juli zunächst liegt; Herbst- ferien 14 Tage von dem Donnerstag an, der dem 29. September zunächst liegt.
6. Der Direktor ist in der Regel an Wochentagen nach Schluss des Unterrichts im Sommer um 12 Uhr, im Winter um 1 Uhr, auch von Montag bis Freitag nachmittags 3—4 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen. Für Besuche am Nachmittag empfiehlt sich vorherige Anfrage.
7. Umwandlung des Herbstgymnasiums. Mit Beginn des neuen Schuljahres Ostern 1912 werden die Parallelklassen des Ostergymnasiums mit Ausnahme der 1. Vorschulklasse und der Unterprima des Gymnasiums aufgehoben. Infolgedessen muss ein Teil der Schüler des Ostergymnasiums an das Herbstgymnasium übergeführt werden. Nach Verfügung Grossh. Ministeriums des Iunern, Abt. f. Sch., ist bei der Überleitung nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:
1. Die Teilungslinie zwischen Oster- und Herbstgymnasium bildet in Zukunft die Grosse Bleiche und Bahnhofstrasse, so dass die in diesen Strassen wohnenden Schüler noch zum Herbst- gymnasium gehõren. 2. Die Schüler des bischöflichen Konvikts bleiben verteilt auf beide Gymnasien. 3. Die jetzigen Schüler des Herbstgymnasiums, auch die in der Neustadt wohnenden, bleiben im Herbstgymnasium, da in einigen Fächern der volle Anschluss an den Osterkurs erst im Laufe des Schuljahrs Ostern 1912/13 erreicht wird.
Die Anmeldung hat schon am 31. Januar stattgefunden. Weitere Anmeldungen werden bis zum Beginn des neuen Schuljahres am 15. April 1912 von der Direktion jederzeit ausser Samstag nachmittag und Sonntag entgegengenommen. Geburtsschein, Impfschein und Ab- gangszeugnis der zuletzt besuchten Schule sind vorzulegen. Die Prüfungen finden Montag, den 15. April, von 9 ¼ Uhr ab, statt.
Nach Verfügung Grosshb. Ministeriums des Innern wird die Anstalt vom neuen Schuljahr ab die Bezeichnung„Altes Gymnasium zu Mainz““ führen.
Grossherzogliche Direktion des Herbst-Gymnasiums: Geh. Schulrat Dr. Blase.


