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tage sprach Herr Professor Klassert über Grossherzog Ludwig I., am Kaisertage Herr Ober- lehrer Grösser über das deutsche Nationalbewusstsein in Vergangenheit und Gegenwart. Vor- träge von Gedichten durch Schüler und Gesänge des Schülerchors unter Leitung des Herrn Professor Klassert belebten die Feiern.
Nach Verfügung der Behörde beginnen die Ferien aus Anlass der Feier des Jubiläums der Universität Giessen diesmal am Mittwoch den 31. Juli, mittags 12 Uhr.
Für mancherlei Geschenke an unsere Lehrer- und Schülerbibliothek sowie an die Sammlungen sind wir den Gebern zu Dank verpflichtet.
V. Bekanntmachungen.
1. Das Schuljahr beginnt Montag den 9. September, vormittags 9 ¼ Uhr. Anmeldungen für das Gymnasium und die Vorschule werden Samstag den 7. September, vormittags 9— 12 Uhr in der Aula des Gymnasiums(Eingang unter dem Tor in der Gymnasiumsstrasse) entgegengenommen. Ausser dem Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule ist auch der Impfschein vorzulegen. In die Sexta werden solche Schüler aufgenommen, die neun Jahre alt sind, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben, einige Sicherheit in der Rechtschreibung und Ubung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen besitzen. Die Prüfuangen finden Montag den 11. September vormittags von 9 ¼ Uhr ab statt.
2. Freistellen im Gymnasium(nicht in der Vorschule) werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit auf je ein Jahr an solche Schüler gegeben, die sich durch gute Befähigung, gute Bestrebung und gute Sitte auszeichnen. Gesuche erbitten wir bis zum Anfang des Schuljahrs.
3. Es wird auf die§§ 5 und 7 der Schulordnung aufmerksam gemacht, wonach jede Versäumnis von Lehrstunden, Prüfungen, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten ausser in beglau- bigten Notfällen oder in Folge ſunvermeidlicher Hindernisse strafbar ist, wenn nicht vorher bei dem Direktor Urlaub eingeholt ist; und wonach ferner die auswärtigen Schüler vor der Wahl oder vor dem Wechsel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen haben.
4. Nach Verfügung vom 4. 11. 04 geniessen vom 1. 4. 05 an Brüder, welche verschiedene staatliche höhere Lehranstalten(Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Realschulen und Progymnasien) des Grossherzogtums oder die mit diesen Anstalten organisch verbundenen Vor- schulen besuchen, dieselbe Schulgeldermässigung, die bisher nur Brüdern an der gleichen Anstalt
gewährt wurde. 5. Die schriftlichen Klassenarbeiten(mit Ausnahme der deutschen Aufsätze) werden an be-
stimmten Wochentagen angefertigt und zurückgegeben. Den Eltern werden diese Tage zu Beginn eines jeden Halbjahres durch den Klassenführer bekannt gegeben.
6. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Staatsverlag, Darmstadt 1906, eine„Amtliche Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranstalten des Gross- herzogtums Hessen“ zum Preise von 1.20 Mhk. erschienen ist.
7. Der Direktor ist in der Regel an Wochentagen nach Schluss des Unterrichts im Sommer um 12 Uhr, im Winter um 1 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen. Für Besuche am Nach- mittag empfiehlt sich vorherige Anfrage.
Grossherzogliche Direktion des Herbst-Gymnasiums: Dr. Blase.


