Jahrgang 
1896
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jeden Schülers, sowie der Anforderungen, die in der nächsten Klasse lehrplanmässig zu stellen sind. Im Hinblick auf etwa eintretende ungünstige Ergebnisse in den Fortschritten und auf mehr oder weniger erhebliche Ueber- tretungen der Schulordnung, die bei den Schülern zu empfindlichen Folgen führen können, ist es geboten, dass die Eltern stets mit der Schule Fühlung haben. Wir bitten dringend, jede von der Anstalt ausgehende Nachricht als nur im alleinigen Interesse des Schülers liegend anzusehen und als erheblich genug zu betrachten, mit den Lehrern, dem Klassenführer oder dem Unterzeichneten in Verkehr zu treten. Zeitige Besuche der Eltern in diesem Sinne sind immer willkommen. Es sei hier noch einmal betont, dass, wenn immer die Eltern Grund zu einer Beschwerde zu haben glauben, wir stets um unmittelbaren Verkehr bitten. Wir halten uns zu der Erwartung berechtigt, dass man der Anstalt, der man seine Kinder anvertraut, auch in diesen Fällen ein volles Ver- trauen entgegenbringen wird.

VII. Anfang des Winterhalbjahrs.

Das Winterhalbjahr beginnt Montag den 14. September, vormittags 9 ⅛¼ Uhr. Anmeldungen für das Gym- nasium und die Vorschule werden am 12. September im alten Gymnasialgebäude entgegengenommen. Ausser dem Impfschein und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt ist auch ein Auszu g aus dem standesamtlichen Geburtsregister vorazulegen, in welchem, falls mehrere Vornamen vorhanden sein sollten, der Rufname unterstrichen sein muss. Diejenigen Schüͤler, welche in die unterste Klasse eintreten wollen, müssen neun Jahre alt sein und, wenn sie nicht unmittelbar aus unserer Vorschule übertreten, durch eine Prüfung nachweisen, dass sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung besitzen und in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen geübt sind.

Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums: Weihrich.