Jahrgang 
1894
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V. Oeffentliche Prüfung

in dem Gesangsaale des neuen Gymnasiums.

Freitag den 10. August, vormittags von 8 Uhr an: Die Klassen VIH, VIO, VH, VO, IVH; nachmittags 3 Die Vorschule. Samstag den 11. August, von 8 10: Die Klassen IIIbH 1, IIIbH 2, IIIaHl. Hierauf die Verteilung der Zeugnisse.

VI. Anfang des Winterhalbjahrs.

Das Winterhalbjahr beginnt Montag den 17. September, vormittags 9 Uhr. Anmeldungen für das Gym- nasium und die Vorschule werden am 15. September entgegengenommen. Ausser dem Impfschein und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt ist auch ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister vorzulegen, in welchem, falls mehrere Vornamen vorhanden sein sollten, der Rufname unterstrichen sein muss. Diejenigen Schüler, welche in die unterste Klasse eintreten wollen, müssen neun Jahre alt sein und, wenn sie nicht unmittelbar aus unserer Vorschule übertreten, durch eine Prüfung nachweisen, dass sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschrei- bung besitzen und in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen geübt sind.

Die Beschlüsse, welche die Lehrerkonferenz bezüglich der Versetzungen gefasst hat, können von uns nicht abgeändert werden; diese Beschlüsse gründen sich auf die reifliche Prüfung der Leistungen und der Kräfte eines jeden Schülers, sowie der Anforderungen, die in der nächsten Klasse lehrplanmässig zu stellen sind. Im Hinblick auf etwa eintretende ungünstige Ergebnisse in den Fortschritten und auf mehr oder weniger erhebliche Ueber- tretungen der Schulordnung, die bei den Schülern zu empfindlichen Folgen führen können, ist es dringend ge- boten, dass die Eltern stets mit der Schule Fühlung haben. Wir bitten dringend, jede von der Anstalt ausgehende Nachricht als nur im alleinigen Interesse des Schülers liegend anzusehen und als erheblich genug zu betrachten, mit den Lehrern, dem Klassenführer oder dem Unterzeichneten in Verkehr zu treten. Zeitige Besuche der Eltern in diesem Sinne sind immer willkommen. Auch wo nach den Darstellungen des Sohnes die Eltern Grund zu einer Beschwerde entnehmen zu können glauben, bitten wir um unmittelbaren Verkehr und halten uns zu der Erwar- tung berechtigt, dass man der Anstalt, der man seine Kinder anvertraut, auch in diesen Fällen ein volles Ver- trauen entgegenbringen wird. Briefe ohne Unterschrift, in denen Wünsche ausgesprochen oder Be- schwerden vorgetragen werden, können selbstverständlich keine Berücksichtigung finden.

Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums: Weihrich.

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