Jahrgang 
1897
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Schlussfeier

Sonnabend, den 10. April 1897, vormittags 10 Uhr.

Er öffnung mit allgemeinem Gesang, Lied 297 v. 1 u. 2.

Hierauf Deklamation deutscher, französischer und englischer Gedichte, abwechselnd mit Gesängen.

Entlassung der Abiturienten durch den Unterzeichneten. Schlusslied.

Bekanntmachung der Versetzung und Uebergabe der Zeugnisse durch die Herren Ordi- narien in den Klassen.

In der Aula der Anstalt befindet sich eine Ausstellung der Zeichnungen der Schüler.

Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Dienstag, den 27. April, morgens 7 Uhr. Anmeldungen neuzugehender Schüler, welche ein Zeugnis des letzten Lehrers vor- zulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsstunden von 10 12 Uhr von dem Unterzeichneten entgegengenommen.

Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Montag, den 26. April, von 8 Uhr morgens an, in dem Lokale der Realschule statt.

Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die zur Aufnahme in die Klasse erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Ge- läufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntnis der Redeteile; eine leser- liche und reine Handschrift; Fertigkeit Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzu- schreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Bekanntschaft mit den Geschichten des alten und neuen Testaments(bei den evangelischen Schülern), mit Bibelsprüchen und Liederversen gefordert.

Schüler, welche in die Quinta aufgenommen werden wollen, haben sich im Franzö- sischen nach dem Elementarbuch von Dr. Gustav Plötz für Realschulen und Oberrealschulen, Ausgabe C, folgende Kenntnisse zu erwerben: Die ersten 35 Lektionen, wobei auch die im Teil III desselben Buches enthaltenen Sprechübungen zu berücksichtigen sind. Das Pensum der Grammatik erstreckt sich besonders auf die Hauptzeiten der regelmässigen Konjaugation, die Hilfsverben avoir und être, sowie auf das Hauptsächlichste aus der Formenlehre der Sub- stantive, Adjektive, der Grund- und Ordnungszahlen.

Zur Aufnahme in die Quarta wird ausser der Erweiterung des Pensums der Sexta gefordert, dass der Schüler die Lektionen 36 67 incl. desselben Lehrbuches alle regelmässigen Formen der Konjugation auch in Verbindung mit persönlichen und reflexiven Fürwörtern, be- sonders in Frage und Verneinung, sowie die besitzanzeigenden, hinzeigenden, bezüglichen fragenden und unbestimmten Fäürwörter sich angeeignet hat.

Für Tertia wird verlangt:

1) im Französischen: Die Bekanntschaft mit den unregelmässigen Verben nach der Schulgrammatik der französischen Sprache in kurzer Fassung, herausgegeben von Dr. Gustav Plötz und Dr. Otto Kares Lekt. 1 25 incl.; ferner muss der Schüler eine Anzahl Lesestücke aus der Chrestomathie von Dr. Karl Plötz, Abschnitt l, übersetzt haben;