Jahrgang 
1897
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nicht noch wichtigere Rücksichten unbeachtet

schon besteht, auch wenn auch nicht ohne. zu lassen, als diejenige, den Nachmittag frei zu

schwere Bedenken beschlossen, versuchsweise die Stunden auf den Vormittag von 7 12 Uhr machen. Für die Realschule tritt nun noch für das Sommersemester so weit thunlich zu der besondere Umstand hindernd verlegen. Nach erhaltener Mitteilung aus Frank- entgegen, dass schon im laufenden Jahr 48 furt soll in der letzten Zeit daselbst schon mehrfach Turnstunden in der städtischen Turnhalle erteilt die Ansichtbervorgetretensein, welchederfrüheren werden mussten, also jeden Tag 8 Stunden, wo- Einrichtung vor der neuen den Vorzug giebt. zu die Morgenstunden lange nicht ausreichen. Wie aus den S. 2 und 3 abgedruckten Lehr- Man wird also nur thunlichst dem ausge-

länen hervorgeht, haben die vier oberen sprochenen Wunsche zu entsprechen vermögen. Klassen 28 bezw. 30 Stunden Unterricht Immerhin werden nachmittags für die meisten wöchentlich, ohne drei Stunden Turnen Schüler weniger Unterrichtsstunden sein als bis- und zwei Stunden Singen, wozu noch bei her. Die Erfahrungen, welche man bei der vor einem Teil der Schüler im Sommer 29, im längeren Jabren schon einmal hier bestandenen Winter 29 wöchentlich zwei Stunden gleichen Einrichtung der freien Nachmittage fakultatives Zeichnen, und bei einer gemacht hat, geben mir Veranlassung, die ge-

geringeren Apzahl im Sommer 12, im Winter 10 Schüler vier Stunden fakulta- tives Lateinisch kommen. Hierdurch werden also die dreissig Vormittags- st unden denn die sechste Stunde am Vormittag von 121 Uhr ist aus Gesund- heitsrücksichten verboten schon mit mehreren Stunden überschritten, die auf den Nachmittag verlegt werden müssen, wie solches auch in der Verfügung der vorgesetzten Behörde(s. S. 4) vorgesehen ist. Aber auch die beiden Klassen VI und V haben mit Turnen und Singen dreissig Stunden wöchentlich, und die Erfahrung hat gelehrt, dass es oft unmöglich ist, alle diese Stunden auf den Vormittag zu verlegen, ohne

ehrten Eltern darauf aufmerksam zu machen, dass sie Kenntnis haben müssen, wie ihre Söhne die freien Nachmittage verwenden. Hierbei kann ich vicht verschweigen, dass vor einigen Wochen die Nachricht verbreitet wurde, dass in Königsberg in Ostpreussen 60 Schüler höherer Lehranstalten wegen Teilnahme an ver- botenen Verbindungen mit der höchsten Strafe, mit der Ausweisung aus der Anstalt, bestraft wurden, woraus man schliessen muss, dass die Ausschreitungen der Schüler besonders schwere waren, oder die erteilten Warnungen und Er- mahnungen unbeachtet geblieben sind. Möchte daher dieser Vorfall bei den resp. Eltern die wünschenswerte, ja notwendige Beachtung finden.