1. zum niederen Forstdienst;
2. zum Besuche der niederen gärtnerischen Lehraunstalten;
3. zum Besuche der Landwirtschaftschulen.
Durch die Absolvierung der drei oberen Klassen, der Oberrealschule, welche unserer Realschule noch fehlen, und in deren unterste II A die Abiturienten ohne Prüfung eintreten können, werden folgende Berechtigungen erworben, wo- rin die Oberrealschüler den Gymnasiasten und Realgymnasiasten gleichgestellt sind:
Zum Eintritt als Posteleve in den Post- und Telegraphendienst, zum Studium des Schiffs- und Maschinenbaufachs in der kaiserlichen Marine, der Forstwissen— schaft, des Berg- und des Baufachs, sowie auch zum Studium der Mathematik und Naturwissenschaften.
Bemerkt wird noch. dass der einjährige Be- such einer mittleren technischen Fachschule (z. B. in Hagen i. W.) die Berechtigung zum Feldmesserberuf und zu den mittleren technischen Berufsarten erworben wird.
A) Ein Reife-Zeugnis des Realgym- nasiums gewährt ausser den vorgenannten noch folgende Berechtigungen:
1. zur Offizierslaufbahn in Landheer u. Flotte;
2. zum Studium der neueren Sprachen;
3. zu den übrigen Universitätsstudien, wenn eine Ergänzungs-Prüfung im Lateinischen und Griechischen abgelegt wird.
B. Das Zeugnis für Ober-Prima:
1. zum Eintritt als Civilapplikant für das
Sekretariat des Marineintendanturdienstes;
2. 3.
zum Werftverwaltungssekretariatsdienste; zum Eintritt als Civilsupernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern;
zu den höheren Stellen des Telegraphen- dienstes(unter besonderen Bedingungen).
C) Das Zeugnis für Prima: 1. zur Fähnrichsprüfung(nach vollendetem 17. und vor vollendetem 23. Lebensjahre);
zur Seekadettenprüfung(bei einem Lebens- alter von 18 Jahren); Zahlmeisteraspiranten der Armee, welche die Zahlmeisterprüfung»zur vollständigen Zufriedenheit« abgelegt haben, zum Se- kretariat des Militärintendanturdienstes; zum Militärmagazindienst;
. zum Studium der Tierarzneikunde und zum Besuch der Militär-Rossarztschule zu Berlin;
4.
2. 3.
zum Studium der Zahnheilkunde;
zur Landmesserprüfung;
zur Markscheiderprüfung;
zur Meldung behufs Ausbildung als Tele-
grapheninspektor bei den Königl. Eisen- bahnen;
. zum Reichsbankdienst.
D) Das Zeugnis für Ober-Sekunda: 1— 7 zu allen oben unter A) aufgezählten Berufsarten(Einjähriger Heeresdienst u. s. w.);
zur Apothekerprüfung(ohne weitere Be- dingung);
zum Eintritt als Kadett in die Marine ohne Aufnahmeprüfung, wenn der 17. Geburtstag noch nicht erfolgt ist.
E) Das Zeugnis für Unter-Sekunda: 1. zum Eintritt in die Hauptkadettenanstalt zu Lichterfelde; 2. Mannschaften des Dienststandes der Marine zur Zahlmeisterlaufbahn der Marine.
3. Für diejenigen endlich, welche dann noch die Berechtigung zum Studium der
Theologie, Jurisprudenz. Medicin, alten Philo- logie erwerben wollen, bleibt nur noch die Ablegung einer Ergänzungsprüfung im Lateinischen und Griechischen nach- zuholen.
Im vorigen Jahre fand auch im Herbste noch eine Reifeprüfung von acht Unter- sekundanernstatt.
In der schriftlichen Prüfung am 9. 10. 11. 12. u. 13. September war 1) das Thema zum deutschen Aufsatze:
Warum war das Urteil des Ordensmeisters
in Schillers»Kampf mit dem Drachen«
hart, aber trotzdem gerecht?
2— 4) eine Uebersetzung aus dem Deut- schen in's Lateinische, Französische und Englische auszuführen.
5) Im der Mathematik waren folgende Aufgaben zur Lösung gestellt: a) Die algebraische Aufgabe: Einem
Kreise von 31,416 m Fläche ist ein Recht- eck von 120m Fläche einbeschrieben; wie lang sind die Seiten desselben?
b) Die planimetrische Aufgabe: Ein Dreieck zu zeichnen aus den Seitentransversalen?, te und dem Winkel y.


