Jahrgang 
1896
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1. zum niederen Forstdienst;

2. zum Besuche der niederen gärtnerischen Lehraunstalten;

3. zum Besuche der Landwirtschaftschulen.

Durch die Absolvierung der drei oberen Klassen, der Oberrealschule, welche unserer Realschule noch fehlen, und in deren unterste II A die Abiturienten ohne Prüfung eintreten können, werden folgende Berechtigungen erworben, wo- rin die Oberrealschüler den Gymnasiasten und Realgymnasiasten gleichgestellt sind:

Zum Eintritt als Posteleve in den Post- und Telegraphendienst, zum Studium des Schiffs- und Maschinenbaufachs in der kaiserlichen Marine, der Forstwissen schaft, des Berg- und des Baufachs, sowie auch zum Studium der Mathematik und Naturwissenschaften.

Bemerkt wird noch. dass der einjährige Be- such einer mittleren technischen Fachschule (z. B. in Hagen i. W.) die Berechtigung zum Feldmesserberuf und zu den mittleren technischen Berufsarten erworben wird.

A) Ein Reife-Zeugnis des Realgym- nasiums gewährt ausser den vorgenannten noch folgende Berechtigungen:

1. zur Offizierslaufbahn in Landheer u. Flotte;

2. zum Studium der neueren Sprachen;

3. zu den übrigen Universitätsstudien, wenn eine Ergänzungs-Prüfung im Lateinischen und Griechischen abgelegt wird.

B. Das Zeugnis für Ober-Prima:

1. zum Eintritt als Civilapplikant für das

Sekretariat des Marineintendanturdienstes;

2. 3.

zum Werftverwaltungssekretariatsdienste; zum Eintritt als Civilsupernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern;

zu den höheren Stellen des Telegraphen- dienstes(unter besonderen Bedingungen).

C) Das Zeugnis für Prima: 1. zur Fähnrichsprüfung(nach vollendetem 17. und vor vollendetem 23. Lebensjahre);

zur Seekadettenprüfung(bei einem Lebens- alter von 18 Jahren); Zahlmeisteraspiranten der Armee, welche die Zahlmeisterprüfung»zur vollständigen Zufriedenheit« abgelegt haben, zum Se- kretariat des Militärintendanturdienstes; zum Militärmagazindienst;

. zum Studium der Tierarzneikunde und zum Besuch der Militär-Rossarztschule zu Berlin;

4.

2. 3.

zum Studium der Zahnheilkunde;

zur Landmesserprüfung;

zur Markscheiderprüfung;

zur Meldung behufs Ausbildung als Tele-

grapheninspektor bei den Königl. Eisen- bahnen;

. zum Reichsbankdienst.

D) Das Zeugnis für Ober-Sekunda: 1 7 zu allen oben unter A) aufgezählten Berufsarten(Einjähriger Heeresdienst u. s. w.);

zur Apothekerprüfung(ohne weitere Be- dingung);

zum Eintritt als Kadett in die Marine ohne Aufnahmeprüfung, wenn der 17. Geburtstag noch nicht erfolgt ist.

E) Das Zeugnis für Unter-Sekunda: 1. zum Eintritt in die Hauptkadettenanstalt zu Lichterfelde; 2. Mannschaften des Dienststandes der Marine zur Zahlmeisterlaufbahn der Marine.

3. Für diejenigen endlich, welche dann noch die Berechtigung zum Studium der

Theologie, Jurisprudenz. Medicin, alten Philo- logie erwerben wollen, bleibt nur noch die Ablegung einer Ergänzungsprüfung im Lateinischen und Griechischen nach- zuholen.

Im vorigen Jahre fand auch im Herbste noch eine Reifeprüfung von acht Unter- sekundanernstatt.

In der schriftlichen Prüfung am 9. 10. 11. 12. u. 13. September war 1) das Thema zum deutschen Aufsatze:

Warum war das Urteil des Ordensmeisters

in Schillers»Kampf mit dem Drachen«

hart, aber trotzdem gerecht?

2 4) eine Uebersetzung aus dem Deut- schen in's Lateinische, Französische und Englische auszuführen.

5) Im der Mathematik waren folgende Aufgaben zur Lösung gestellt: a) Die algebraische Aufgabe: Einem

Kreise von 31,416 m Fläche ist ein Recht- eck von 120m Fläche einbeschrieben; wie lang sind die Seiten desselben?

b) Die planimetrische Aufgabe: Ein Dreieck zu zeichnen aus den Seitentransversalen?, te und dem Winkel y.