Jahrgang 
1896
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3) Übersicht über die während des abgelaufenen Schuljahres absolvierten Pensen.

Im Programm des Schuljahres 1893/94 ist der Lehrplan der Realschule in genügen- der Ausführlichkeit für alle Klassen und im Programm des Schuljahres 1894/95 der allein veränderte Lehrplan im Französischen für die Quarta mitgeteilt worden, woraus Reflektanten die Anforderungen bei einer Aufnahme von Schülern in die Klassen Quinta und Quarta er- sehen können. Im gegenwärtigen Programm sollnun nachstehend der Realschullehrplan für die Klasse IIIB für die Gegenstände, in denen Aenderungen gegen den Lehrplan des früheren Realprogymnasiums eingetreten sind, aufgeführt werden. Die geänderten Pensen kommen nur im Französischen und Eng lischen vor. Im ersteren Gegenstande ist zwar die wöchentliche Stundenzahl(5) geblieben, wohl aber, infolge des geänderten Klassenzieles der Quarta im vorhergehenden Schuljahre, eine Erweiterung des Pensums eingetreten. Im Eng- lischen ist die wöchentliche Stundenzahl von 3 auf 5 erhöht worden. Ferner wurden für das kaufmännische Rechnen zur Erlang- ung einer grösseren Sicherheit in dem vorge- schriebenen Pensum zwei Stunden angesetzt.

Pensum der IIIB im Französischen.

(5 Stunden wöchentlich).

Gebrauch der Hilſsverba avoir und étre, die unpersönlichen und reflexiven Verben, abwei- chend vom Deutschen, Formenlehre des Sub- stantivs, Adjectivs, Adverbs und Zahlworts, Syntax des Verbums, besonders der Gebrauch des Indicativs, Conjunctivs, Infinitivs(Gram-

matik von Plötz-Kares 26 36 und 49 55).

In der Lektüre leichte Prosastücke aus Plöty Chrestomathie, besonders aus dem historischen und naturwissenschaftlichen Abschnitte, Briefe und Gedichte, von denen 4 memoriert wurden. Im Anschluss an die Lektüre Sprechübungen Jede Woche eine häusliche Uebersetzung, oder eine Extemporale(Dictée). 5;

Pensum der IIIB im Englischen.

Plate, Lehrgang der englischen Spra I. Teil, Lekt. 1 41(früher 130) die Beleracne, einer richtigen Aussprache durch praktische Uebungen, zunächst in einem kurzen propã- deutischen Kursus. Leseübungen in Verbindung mit Sprechübungen, welche den weiteren Unter- richt stets begleiten. Einübung der regelmässigen Formenlehre unter Berücksichtigung der Syntax insoweit dieselbe zur Erklärung der Formen, sowie zum Verständnis der Lektüre dient. Gelesen 19 Lesestücke; memoriert 9 Gedichte(früher 6) und 7 Prosastücke. Jede Woche ein Exercitium.

Lateinisch. 4 Stunden wöchentlich fakultativ). IIIB.

Regelmässige Deklination der Substantiva und Adjectiva; Comparation der Adjectiva, die Numeralia: Cardinalia und Ordinaſia; die Pro- nomina, die vier regelmässigen Konjugationen. Im Uebungsbuche von Spiess für VI münd- liche und schriftliche Uebersetzung der ein- schlägigen Abschnitte, Merorieren der Vokabeln. Extemporalien zur häuslichen Korrektur.

II. Verfügungen

der vorgesetzten Behörden von allgemeinem Interesse.

Wegen der Wichtigkeit einer im vorigen Jahre erlassenen Verfügung des Herrn Unter- richtsministers scheint es angezeigt, dieselbe in diesem Jahre noch einmal zu wiederholen und sie Eltern, Lehrern und Schülern zur genauen Beachtung und Befolgung zu empfehlen.

Durch die Rundverfügung Kgl. Ministeriums der geistl. etc. Angelegenheiten vom 5. Jan. v. J. U. II No. 3064), mitgeteilt durch Beschluss des Kgl. Prov.-Schulkolleg. vom 16. Jan.(S. 206), wird»in Würdigung der Wichtigkeit, welche

eine gute leserliche Handschrift für das praktische Leben hat, verordnet, dass die Schule sich bemühe, auch über die Zeit des eigentlichen Schreibunterrichts in den drei unteren Klassen hinaus bei ihren Zöglingen auf die Aneignung einer guten, leserlichen Handschrift hinzuwirken, denn leider hätten, wie die Revisions-Bemerkungen zu den deutschen Abiturienten-Aufsätzen be- wiesen, nicht überall die erzielten Erfolge der an- gewandten Mühe entsprochen. Insbesondere sei der Flüchtigkeit der Schüler beim Schreiben