Jahrgang 
1894
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V. Lehrmittel.

Aus Mangel an Raum kann auch in diesem Jahr die Vermehrung der Bibliothek, sowie die Vervollständigung des physikalischen und naturhistorischen Kabinets nicht mitgeteilt werden.

VI. Stiftungen und Unterstützungen der Schüler.

In dem mehr als fünfzigjährigen Bestehen einzureichen ist, das Schulgeld ganz oder der Schule sind noch keine Benefizien für teilweise erlassen werden; auch wird dem Schüler gestiftet worden. Für fleissige und jüngsten von drei die Schule gleichzeitig beanlagte Schüler kann jedoch auf ein Ge- besuchenden Brüdern auf eine Eingabe des such der Eltern, welches unter Beifügung Vaters das Schulgeld erlassen.

des letzten Schulzeugnisses bei dem Stadtrat

VII. Mitteilungen an die Eltern.

Das Verzeichnis derjenigen Schüler, welche Unkenntnis des Vergehens und der ihm im verflossenen Schuljahr die Reifeprüfung folgenden Strafen nicht annehmen konnte, bestanden haben, zählt unter 3a sieben und so wurden die bezügl. Abiturienten von unter 3 b vier Untersekundaner auf. Die Michaelis zu Ostern nicht zur Prüfung zu Ursache, weshalb letztere zu Michaelis und gelassen. Zwei Schüler der oberen Klassen, nicht wie jene zu Ostern die Prüfung ab- welche das verderbliche Spiel sogar trotz solvierten, darf hier wohl nicht unerwähnt verbüsster Strafen wiederholt hatten. mussten bleiben. In den in früheren Programmen nach den Gesetzen der Anstalt und nach enthaltenen Mitteilungen an die Eltern sind Beschluss hoher Behörde jene verlassen. wiederholt Rundverfügungen des Heren Möchten solche für Lehrer und Eltern be- Unterrichtsministers bekannt gemacht wor- trübende Vorgänge den erwünschten Er- den, in denen mit den eindringlichsten Worten folg haben, dass die Schüler nun selbst zu von höchster Stelle auf die verderblichen der Einsicht kommen, dass die von den Folgen der verbotenen Schülerverbindungen Schulbehörden getroffenen Anordnungen hingewiesen wurde. In vollständiger Über- nur zu ihrem Besten dienen und dass sie einstimmung mit dieser, durch die Erfahrung in späteren Jahren dieselben noch segnen bewiesenen ernsten Auffassung und in ge- werden, denn nur die Befolgung der ihnen nauer Erfüllung der übernommenen Pflichten so oft erteilten Lehren würde ihre Fort- sind denn auch die Lehrer bemüht gewesen, schritte am sichersten fördern und ihre dem bezeichneten Unwesen entgegenzutreten. Eltern und Lehrer vor Kummer bewahren. Leider konnte hierdurch, sowie auch durch Das vorgesetzte Ziel ist gewiss ein höchst in früheren Fällen gegen überführte Teil- wichtiges und wert, dass letztere beide in nehmer ausgesprochene Strafen nicht ver- innigem Verein zur Erreichung desselben hindert werden, dass sogar Schüler in ihrem zusammenwirken. Seitens der Lehrer sind letzten Schuljahr der leider noch wahr- denn auch zu dem Ende weitere Schritte genommenen Jugendkrankheit verfielen. Da gethan worden. So hat das Lehrerkollegium man bei diesen Schülern nach den mehr- am 17. April v. J. folgende Zeilen an die jährigen Ermahnungen und Warnungen eine Eltern und Pensionshalter seiner Schüler