Jahrgang 
1887
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holungs-Ausflügen von Schülern nicht zu verwenden. Insofern zu der Ausführung eines Schüler-Ausflugs die Enthebung der betreffenden Klasse, bezw. Klassen, vom lehrplanmässigen Unterrichte er fordert wird, ist der Direktor(Rektor) ermächtigt, für dieselbe Klasse inner- halb eines Sch uljahres zweimal den Nachmittagsunterricht, oder einmal den Unterricht eines ganzen Schultages ausfallen zu lassen. Für eine etwaige ausnahmsweise Ausdehnung eines Ausfluges von Schülern der oberen Klassen über die Dauer eines ganzen Tage ist sowohl bezüglich des dadurch herbeigeführten teilweisen Aussetzens des Unterrichts, als bezüglich des genau zu bezeichnenden Planes des Ausfluges die Genehmigung des betreffen- den Königl. Provinzial-Schulkollegiums vorher vom Direktor(Rektor) nachzusuchen.

Vorstehendes teilen wir im Verfolg unserer Zirkular-Verfügung vom 7. Dezbr. v. Js, den Herren Direktoren(Rektoren) hierdurch zur Kenntnisnahme und Nachachtung mit.

Königliches Provinzial-Schulkollegium. ... Gf. Eulenberg.

Durch Verfügung Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 27. Januar c., wurde aufge- geben bis zum 1. Oktober die methodischen Lehrpläne für den Unterricht im Franzôsischen und in der Geschichte einzusenden.

In der Verfügung derselben Behörde vom 4. Januar c. wird auf einen Erlass des Herrn Unterrichtsministers vom 21. Dezember v J. hingewiesen, nach welchem immer noch hier und da der Unfug verbotener Schülerverbindungen hervortritt; zugleich wird angegeben, in welcher Weise dem verderblichen Unwesen entgegen zu treten sei.

Die Verfügung Königl. Ministers vom 25. Pebruar c., mitgeteilt durch Königliches ProvinalSchulollegium vom 12. März 1887, ordnet an, dass das Ries Papier zu 1000 Bogen als Einheit bei Rechnungen zu Grunde zu legen und bei der Prüfung der Rechen- bücher für die Auſnahme des neuen Modus in den Unterricht Sorge zu tragen ist.

III. Chronik der Schule.

Die Eröffnung des nunmehr vollendeten Schulkursus fand am 4. Mai v. J. in gemein- samer Versammlung und Hora der Lehrer und Schüler durch den anterzeichmeten Vorstand statt. Diesem in herkömmlicher Weise abgehaltenen Schulaktus schloss sich die Aufnahme von 43 Schülern an, welche tags zuvor die Aufnahme-Prüfung bestanden hatten. Zwecks vorschriftsmässiger Bekanntmachung dieser Schüler mit den Gesetzen der Anstalt, sowie auch um dieselben bei den bisherigen Schülern wieder in Erinnerung zu bringen, wurden sie bei diesem ersten Aktus des neuen Schuljahres vorgelesen und mit den erforderlichen Erläuterungen und Ermahnungen begleitet. Durch vorgeschriebenen Handschlag verpflichteten sich die neueintretenden Schüler zur treuen Befolgung der ihnen bekannt gemachten Gesetze. Durch dieses feierliche Versprechen haben sich die Schüler insbesondere verpflichtet, an keiner verbotenen Verbindung teilzunehmen.

In dem Kuratorium und Lehrerkollegium sind im verflossenen Schuljahre keine Aende- rungen vorgekommen. Die Mitglieder des Ersteren sind:

Herr Oberbürgermeister Schüler, Vorsitzender, Pastor Bernhard, Stadtschulinspicient, Professor Dr. Lucae, Stadtratsmitglied, Rentier Spörhase, Ausschussmitglied, der Rektor der Anstalt.

Die Mitglieder des Lehrerkollegiums sind aus der Stundenverteilung§. 2 zu ersehen. Aenderungen haben in demselben in den letzten Jahren überhaupt nicht stattgefunden. Nur Herr Dr. Brockmeier erteilte mit Genehmigung der vorgesetzten Behörde im letzten Jahre den naturgeschichtlichen Uuterricht in Sexta mit vielem Interesse und bestem Erfolg.

Die Schalfeierlichkeiten waren im vergangenen Schuljahr dieselben wie in den früheren Jahren. Am 2. September, dem sogenannten Sedantage, fand die Nationalfeier in üblich ge- wordener Weise in der festlich geschmückten Aula der Anstalt mit Gesang und Deklimation patriotischer Lieder und Gedichte, sowie mit einem Redeakt statt. Herr Schürmann