Oeffentliche Prüfung des Realprogymnasiums.
Freitag. den 1. April 1887, vormittags 9 Uhr.
Eröffnung der Prüfung. Choral: Ach bleib' mit Deiner Gnade. Quinta: Religion bis 9 ½ Uhr Herr Schindewolf. Rechnen bis 10 Uhr Christ.
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Quarta: Geometrie bis 10 ½ Uhr Böhmel.
Französisch bis 11 Uhr. Hölzerkopf. Tertia: Zoologie bis 11 ½ Uhr„ Hempfing. I. u. II. Turnabteilung: Turnen bis 12 Uhr„ Schneider.
Nachmittags 2 Uhr:
Sexta: Lateinisch bis 2 ½ Uhr Herr Leimbach. Geographie bis 3 Uhr„ Haase. Secunda: Geschichte bis 3 ½ Uhr„ Dute.
Lateinisch bis 4 Uhr„ Schäfer.
Vortrag einiger deutscher, französischer, englischer und lateinischer Gedichte beim Wechsel der Lehrgegenstände.
Schlusswort der Prüfung und Entlassung der Abiturienten vom Rektor. Chorgesang: Preis und Anbetung für unsern Gott; von Chr. Rink. Bekanntmachung der Versetzung. Wahrend der Prüfung sind die schriftlichen Arbeiten und Zeichnungen der
Schüler zur Einsicht ausgelegt.
Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Dienstag, den 19. April. Anmeldungen neu- zugehender Schüler, welche ein Zeugnis ihres letzten Lehrers vorzulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsstunden von 10— 12 Uhr von dem Unterzeichneten entgegengenommen.
Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Montag, den 18. April, von 8 Uhr morgens an in dem Locale des Realprogymnasiums statt.
Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjabre. Die zur Aufnahme in die Klasse erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntnis der Redeteile; eine leserliche und reine Hand- schrift; Fertigkeit Dictirtes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Bekanntschaft mit den Geschichten des alten und neuen Testaments, sowie(bei den evangelischen Schülern) mit Bibelsprüchen und Liederversen gefordert.
Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünschen, müssen schon Kenntnisse im Lateinischen besitzen. Wenn daher auswärtige Eltern beabsichtigen, dass ihre Söhne erst später als mit dem zehnten Lebensjahre in das Realprogymnasium und zwar in eine höhere als die letzte Klasse eintreten sollen, so müssen sie dafur Sorge tragen, dass ihre Söhne sich einige Vorkenntnisse in der lateinischen Sprache schon vor dem Eintritt in die Anstalt aneignen. 3
Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan des Realprogymnasiums näher kennen lernen wollen, werden von dem Unterzeichneten die Schulordnung und der Lehrplan auf Verlangen gratis verabfolgt. blolg Der Rector des Realprogymnasiums:
Dr. Hempfing.


