— 5—
Débarquer, veillage, peser, transport, emmagasiner 540 Fr. Frais de douane 15 fr. Pesage de douane à 5c. pr. 0% Ko. Interéts de ces avances 2 mois à 50% p. a. Main d'oeuvre pour échantillonner, réparer, delivrer et menus frais 240 fr. Assurance contre incendie fr. 102500 à 1 0(pour 2 mois. Magasinage 2 mois à 10 c. pr.°% Ko pr. mois. Courtage de vente et ducroire 3%. Ports de lettres 5,05 fr. Auf Grund der ſchriftlichen Arbeiten wurden dann die Abiturienten zur mündlichen Prüfung zugelaſſen. Dieſe wurde am 16. März unter dem Vorſitz des Herrn Provinzial⸗Schul⸗ rath Kretſchel und in Anweſenheit des Herrn Pfarrer Schmidt, als Commiſſarius des Curatoriums abgehalten, auch die Herren Oberbürgermeiſter Rudolph und Kaufmann Majerus wohnten als Mitglieder des Curatoriums der Prüfung bei. Die Abiturienten waren 19) P. Schmittmann aus Lehnhauſen, geht in die Prima einer Realſchule J. Ordnung. 20) A. Hebebrand aus Marburg, desgl. 21) L. Sieke aus Marburg, will Kaufmann werden. Ein Oberſecundaner war durch Krankheit verhindert, ſich dem Examen zu unterziehen. Circular⸗Verfügung des Herrn Miniſters der geiſtlichen, Unterrichts⸗ ꝛc. Angelegenheiten vom 18. October v. J., mitgetheilt durch Beſchluß Königl. Prov.⸗Schulcoll. vom 29. Oct.: Die Schule iſt darauf bedacht, durch die den Schülern aufgegebene häusliche Beſchäftigung den Erfolg des Unterrichts zu ſichern und die Schüler zu ſelbſtſtändiger Thätigkeit anzuleiten, aber nicht einen der körperlichen und geiſtigen Entwickelung nachtheiligen Anſpruch an die Zeitdauer der häuslichen Arbeit der Schüler zu nehmen. In beiden Hinſichten hat die Schule auf die Unterſtützung des elterlichen Hauſes zu rechnen. Es iſt die Pflicht der Eltern und deren Stellvertreter, auf den regelmäßigen häuslichen Fleiß und die verſtändige Zeiteintheilung ihrer Kinder ſelbſt zu halten, aber es iſt eben ſo ſehr ihre Pflicht, wenn die Forderungen der Schule das zuträgliche Maß der häuslichen Arbeitszeit ihnen zu überſchreiten ſcheinen, davon Kenntniß zu geben. Die Eltern oder deren Stellvertreter werden ausdrücklich erſucht, dem Director oder dem Klaſſenordinarius perſön⸗ lich oder ſchriftlich Mittheilung zu machen, und wollen überzeugt ſein, daß eine ſolche Mittheilung dem betreffenden Schüler in keiner Weiſe zum Nachtheile gereicht, ſondern nur zu eingehender und unbefangener Unterſuchung der Sache führt. Anonyme Zuſchriften, die in ſolchen Fällen gelegent⸗ lich vorkommen, erſchweren die genaue Prüfung des Sachverhalts und machen, wie ſie der Aus⸗ druck mangelnden Vertrauens ſind, die für die Schule unerläßliche Verſtändigung mit dem elter⸗ lichen Hauſe unmöglich. 5


