Jahrgang 
1929
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die Klaſen VI OlII. Wir beginnen in VI mit Franzöſiſch als erſter Fremdſprache, in den Untertertien tritt Engliſch hinzu. Von UIl ab bekommen die Schüler des Realgymnaſiums noch lateiniſchen Unterricht.

Der Unterricht dauert in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September von 7³⁰1 Uhr, vom 1. Oktober bis 30. April von 8 1¹5 Uhr.

Für diejenigen Schüler, die täglich von auswärts zur Schule kommen, ſtehen vor Be⸗ ginn und nach Schluß des Unterrichts zwei geheizte und mit elektriſchem Licht verſehene Klaſſen⸗ zimmer als Aufenthaltsort zur Verfügung. Zur Aufbewahrung von Fahrrädern für aus⸗ wärtige Schüler dient ein Flur im Kellergeſchoß.

Zur Pflege der Geſundheit iſt beim Hausmeiſter ein Milchverkauf eingerichtet. Die Schüler können bei ihm zu jeder Zeit eine Taſſe warme Milch gegen ein Entgelt von 10 Pf. erhalten. Auch Obſt iſt im Sommer bei ihm zu haben.

Das Schulgeld wird, um den Eltern den Weg zur Stadtkaſſe zu erſparen, an einem den Schülern rechtzeitig mitgeteilten Termin im Unterricht erhoben. Die damit ver⸗ bundene Störung wird verringert, wenn die Eltern ihren Söhnen das Schulgeld pünktlich mitgeben. Selbſtverſtändlich iſt auch Ueberweiſung(durch Bank oder Poſt) an die Stadthaupt⸗ kaſſe möglich und erwünſcht. Bei Zahlungsverzug kann ein Schüler vom Unterricht ausge⸗ ſchloſſen werden.

Die Geſuche um Erlaß des ganzen oder halben Schulgeldes ſind unter genauer An⸗ führung des Einkommens und der perſönlichen Verhältniſſe drei Wochen vor Schluß eines ſeden Schulhalbjahres dem Direktor ſchriftlich einzureichen. Erlaß wird nur gewährt, wenn ſich der Schüler nach Begabung, Betragen, Fleiß und Leiſtungen deſſen würdig erweiſt, und wenn die Bedürftigkeit der Eltern nachgewieſen wird. Auch zur Gewährung der geſetz⸗ lichen Geſchwiſterermäßigung bedarf es eines beſonderen Antrages. Formulare ſind beim Hausmeiſter zu haben.

Alle Schüler müſſen der von der Schule abgeſchloſſenen Unfallverſicherung beitreten (ſ. S. 23), die Prämie beträgt halbjährlich O,75 M.

Wenn ein Schüler erkrankt iſt, müſſen die Eltern oder deren Vertreter möglichſt am erſten Tage dem Klaſſenleiter unter Angabe der Krankheit davon Kenntnis geben. Dauert die Verſäumnis länger als zwei Tage, ſo hat der Schüler eine zweite Beſcheinigung über die Art der Krankheit und die Dauer ſeiner Abweſenheit mitzubringen. Urlaub bis zu einem Tage erteilt der Klaſſenleiter, für längere Zeit und unmittelbar vor und nach den Ferien der Direktor. Doch können Beurlaubungen im unmittelbaren Anſchluß an die Ferien im allge⸗ meinen nur ausnahmsweiſe auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes erfolgen. Die Eltern werden daher gebeten, ſich mit ihren Reiſeplänen nach unſeren Ferien zu richten.

Wir bitten die Eltern ferner, die Schule in ihrem Beſtreben, die geſundheitliche Entwicklung der Jugend zu fördern, zu unterſtützen und für eine vernunftgemäße Lebensweiſe Sorge zu tragen: Ent⸗ haltung von Alkohol und Nikotin, kein Uebertreiben des Sports, richtige Körperhaltung bei der Anfertigung von Schularbeiten uſw. Auch öſtere Beteiligung der Schüler an Tanzge⸗ ſellſchaften wird nicht gern geſehen. Gewarnt wird vor übertriebener Betätigung der Schüler in Vereinen, beſonders in ſchulfremden Vereinen.

Wir empfehlen den Eltern, ihre Söhne nach Möglichkeit dann dem Konfirmandenunter⸗ richt zuzuführen, wenn ſie die Unter⸗ oder Obertertia beſuchen, da nur für dieſe Klaſſen Rück⸗ ſicht im Stundenplan auf den Konfirmandenunterricht genommen werden kann.

Die Schüler ſind verpflichtet, im Turnunterricht Turnſchuhe und Turnhoſe zu tragen.