Jahrgang 
1929
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Am 2,. März fand in unſerm Lehrerzimmer unter dem Vorſitz von Herrn Vtzepraͤſidenten Dr. Sondag eine Ausſprache des Provinzial⸗Schulkollegiums Kaſſel mit etwa 20 Direktoren bezw. deren Vertretern über Lehrplanarbeit ſtatt.

8. Verfügungen der Behörde und Mitteilungen an die Eltern.

Am 1. Mai 1929 werden in die ſtaatlichen Pädagogiſchen Akademien je 50 Studenten neu aufgenommen, und zwar in Elbing und Kiel zur Ausbildung evangeliſcher Volksſchul⸗ lehrer und ⸗lehrerinnen, in Bonn zur Ausbildung katholiſcher Volksſchullehrer und in Frank⸗ furt a. M. zur Ausbildung von Volksſchullehrern und ⸗lehrerinnen. Ferner wird beabſich⸗ tigt, zum gleichen Zeitpunkt neue Pädagogiſche Akademien zur Ausbildung evangeliſcher Volksſchullehrer und ⸗lehrerinnen in Breslau, Erfurt, Hannover und Dortmund zu eröffnen und dort ebenfalls je 50 Studierende aufzunehmen. Bedingungen für die Aufnahme ſiehe Jahresbericht 1927/28.

Der Bildungsgang iſt zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter ge⸗ wiſſen Vorausſetzungen können Studienbeihilfen gewährt werden. Internate ſind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne ſind bei den Sekretariaten der Pädagogiſchen Akademien erhältlich.

Das Aufnahmegeſuch iſt bis ſpäteſtens zum 15. März 1929 an eine der Pädago⸗ giſchen Akademien zu richten.

Schüler, die im Beſitz von gefährlichen Waffen, insbeſondere von Piſtolen und Re⸗ volvern, betroffen werden, ſind mindeſtens mit der Androhung der Verweiſung, im Wieder⸗ holungsfall aber unnachſichtig mit Verweiſung zu beſtrafen.(Zentralblatt für die geſamte Unterrichtsverwaltung 69, 174, 1927).

Die Einſtellung von Freiwilligen, die die Offizier⸗, Sanitätsoffizier⸗ und Veterinär⸗ offizierlaufbahn anſtreben, erfolgt am 1. April jeden Jahres. Vorbedingung dafür iſt Be⸗ ſtehen der Reifeprüfung einer neunklaſſigen höheren Lehranſtalt. Die Anwärter müſſen ihr Einſtellungsgeſuch in der Zeit vom 1. April bis 31. Mai des der Einſtellung vorausgehenden Jahres bei den Truppenteilen, bei denen ſie einzutreten wünſchen, vorlegen. Dies kann bei einem bis drei Truppenteilen geſchehen. Sanitäts⸗ und Veterinoffizieranwärter reichen ihre Einſtellungsgeſuche bei dem Diviſionsarzt oder Diviſionsveterinär desjenigen Wehr⸗ kreiſes ein, in dem ſie wohnen. Die Einſtellung hat nur Ausſicht auf Erfolg, wenn durch⸗ aus befriedigende Schulzeugniſſe vorgelegt werden können. Merkblätter mit den näheren Beſtimmungen über die Laufbahnen können beim Reichswehrminiſterium angefordert werden.

Abiturienten, welche ſich einem techniſchen Studium widmen wollen, ſollen ſich mindeſtens ſechs Monate vor ihrer Reifeprüfung nach den für ihre praktiſche Ausbildung maßgebenden Vorſchriften und Richtlinien erkundigen. Solche Auskünfte ſind zweckmäßig unter Angabe des gewählten Studiums von den Praktikantenſtellen der Techniſchen Hochſchulen zu erbitten,

Der gemeinſame Unterbau der Oberrealſchule und des Realgymnaſtums erſtreckt ſich auf