Jahrgang 
1926
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Seugniſſes. In beſonderen Fällen entſcheidet das Peovinzial⸗Schulkollegium über die Befreiung von den Spielen..

Ein Miniſterial⸗Erlaß vom 30. Januar 1926 beſtim nt, daß in jedem Monat während der eigentlichen Schulzeit ein Wandertag eingeführt werden ſoll. Unter Berückſichtigung von rund drei Monaten Ferienzeit ſind alſo neun Wandertage für jede höhere Schule verbindlich.

Ferienordnung für 1920/27. Oſtern: Sonnabend den 22. März bis Dienstag den 13. April. Pfingſten: Freitag den 21¼. Mai bis Dienstag den 1. Juni. Sommer: Freitag den 16. Juli bis Dienstag den 17. Auguſt. Herbſt: Dienstag den 28. September bis Mittwoch den 13. Oktober. Weihnachten: Donnerstag den 23. Dezember bis Freitag den 7. Januar. Schluß des Schuljahres: Sonnabend, den 9. April.

Infolge der Neuordnung des höheren Schulweſens in Preußen dehnt ſich der gemeinſame Unterbau der Oberrealſchule und des Realgymnaſiums nunmehr von VIOlll aus. Demnach beginnen wir in VI mit Franzöſiſch als erſter Fremoͤſprache; in den Untertertien tritt Engliſch hinzu. Von UIl an bekom nen die Schüler des Realgyennaſiums lateiniſchen Unterricht.

Der Unterricht dauert in der Heit vom 1. Mai bis 30. September von 7³⁰1 Uhr, vom J. Oktober bis 30. April von 8 1¹0 Uhr.

Für diejenigen Schüler, die täglich von auswärts zur Schule kommen, ſtehen vor Beginn und nach Schluß des Unterrichts 2 Klaſſenzimmer als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Zur Aufbewahrung von Fahrrädern für auswärtige Schüler iſt ein Flur im UKellergeſchoß eingerichtet.

Die Geſuch: um Erlaß des ganzen oder halben Schulgeldes ſind unter genauer An⸗ führung des Einkommens und der perſönlichen Verhältniſſe in den erſten acht Tagen nach Beginn des Schuljahres dem Direktor ſchriftlich einzureichen. Die Geſuche ſind in jedem halb⸗ jahr zu erneuern. Formulare ſind beim Hausmeiſter zu haben.

Wenn ein Schüler erkrankt iſt, müſſen die Eltern oder deren Vertreter möglichſt am erſten Tage dem Ällaſſenleiter unter Angabe der Urankheit davon Uenntnis geben. Dauert die Verſäumnis länger als zwei Tage, ſo hat der Schüler eine zweite Beſcheinigung über die Art der Urankheit und die Dauer ſeiner Abweſenheit mitzubringen.

Im Intereſſe der Geſundheit unſerer Schüler raten wir den Eltern, bei den häuslichen Arbeiten ihrer Uinder ſtreng auf folgende Dinge zu achten: Der Arbeitstiſch darf nicht rund ſein. Er muß ſo hoch ſein, daß der Schüler die Unterarme unter leichtem Anheben bequem darauf legen kann. Bum Schreiben ſind beide Fußſohlen auf den Boden zu ſtellen; der Ober körper iſt gerade zu halten, und beide Unterarme ſind auf den Tiſch zu legen. Beim Leſen iſt das Buch etwa 30 cm vom Auge ſo zu hallen, daß der Blick ſenkrecht auf das Blatt fällt. Am beſten wird dies durch ein geeignetes Geſtell erreicht. Das Licht muß ſtets von der linken Seite kommen. Zwielicht(Lampenlicht und Cageslicht zuſammen) iſt zu vermeiden.

Die Schüler ſind verpflichtet, im Turnunterricht Turnſchuhe und nach Möglichkeit auch leichte Turnkleidung zu tragen.

Die hefte für die Reinſchriften(Probearbeiten) werden allerdings in der Schule aufbe wahrt, ſtehen den Eltern aber jederzeit zwecks Einſicht zur Verfügung.

Im Schulgebäude hängt eine Liſte aus, in der vermerkt iſt, wann die Lehrer Sprech⸗ ſtunde in der Schule abhalten. Es empfiehlt ſich, dem betreffenden Herrn vorher den Beſuch anzukündigen, damit er ſich mit den in der Alaaſſe unterrichtenden Lehrern ins Einvernehmen ſetzen kann. Dieſe Ankündigung kann durch den Schüler ſelbſt erfolgen. Ein Beſuch nur in