amtsärztlichen Zeugniſſes. In beſonderen Fällen entſcheidet das Provinzial⸗Schulkollegium über die Befreiung von den Spielen.
Das Prozinzial⸗Schulkollegium hat die Ferienordnung in folgender Weiſe feſtgeſetzt: Ferienordnung für 1925,26. Pfingſten: Freitag, den 29. Mai bis Dienstag, den 9. Juni.— Sommer: Freitag, den 17. Juli bis Dienstag, den 18. Auguſt.— Herbſt: Dienstag, den 29. September bis Mittwoch, den 14. Oktober.— Weihnachten: Mittwoch, den 23. Dezember bis Donnerstag, den 7. Januar.— Schluß des Schuljahres: Sonn⸗ abend, den 27. März.
Infolge der Neuordnung des höheren Schulweſens in Preußen dehnt ſich der gemein⸗ ſame Unterbau der Oberrealſchule und des Realgymnaſiums nunmehr von VI-Olll aus. Demnach beginnen wir in Vl mit Franzöſiſch als erſter Fremdſprache, in den Untertertien tritt Engliſch hinzu. Von UIl an bekommen die Schüler des Realgymnaſiums lateiniſchen Unterricht.
Die Hefte für die Reinſchriften(Probearbeiten) werden allerdings in der Schule aufbe⸗ wahrt, ſtehen den Eltern aber jederzeit zwecks Einſicht zur Verfügung.
Im Schulgebäude hängt eine Liſte aus, in der vermerkt iſt, wann die Herren Sprechſtunde in der Schule abhalten, Es empfiehlt ſich, dem betreffenden Herrn vorher den Beſuch anzu— kündigen, damit er ſich mit den in der Klaſſe unterrichtenden Herren ins Einvernehmen ſetzen kann. Dieſe Ankündigung kann durch den Schüler ſelbſt erfolgen. Der Direktor hat Sprechſtunde am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11—12 Uhr, der Ober⸗ ſtudienrat Mittwoch und Sonnabend von 11—12 Uhr.
Die Geſuche um Erlaß des ganzen oder halben Schulgeldes ſind unter genauer An⸗ führung des Einkommens und der perſönlichen Verhältniſſe in den erſten acht Tagen nach Beginn des Schuljahres dem Direktor ſchriftlich einzureichen. Die Geſuche ſind in jedem Jahr zu erneuern.
Wenn ein Schüler erkrankt iſt, ſo müſſen die Eltern oder deren Vertreter möglichſt am erſten Tage dem Klaſſenleiter davon Kenntnis geben unter Angabe der Krankheit. Dauert die Berſäumnis länger als zwei Tage, ſo hat der Schüler eine zweite Beſcheinigung über die Art der Krankheit und die Dauer ſeiner Abweſenheit mitzubringen.
Die Schüler ſind verpflichtet, im Turnunterricht Turnſchuhe und nach Möglichkeit auch leichte Turnkleidung zu tragen.
Wir bitten die Eltern herzlich, an dem Wohle der Schule tatkräftig mitzuarbeiten und ſich in allen Schulnöten vertrauensvoll an uns zu wenden.
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