Jahrgang 
1915
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VI. Stiftungen und Unterstützungen.

Die Exzellenz v. Behring-Stiftung für das Realgymnasium gewährt alljährlich einem egabten und fleißigen Schüler die Geldmittel zum Besuche des Deutschen Museums in München.

Auf Grund eines Gesuches des Vaters oder dessen berechtigten Stellvertreters kann braven, fleissigen und beanlagten Schülern ein Nachlass an Schulgeld bewilligt werden. Solche Gesuche sind in den ersten 14 Tagen jedes Schulhalbjahres an das Kuratorium einzureichen. Schülern der Sexta und Quinta und solchen, welche die Anstalt noch nicht ein halbes Jahr besucht haben, wird ein Nachlaß nicht gewährt.

An würdige und bedürftige Schüler werden auf ein Gesuch an den Direktor Schulbücher aus der Hilfsbibliothek, soweit der Vorrat reicht, verliehen.

VII. Mitteilungen an Eltern und Schüler.

Die geehrten Eltern und Pensionsgeber unserer Zöglinge werden dringend gebeten, der Lehrer- schaft in der Durchführung der Schulordnung und der Schularbeit ihre Pflichtgemäße Unterstützung zu gewähren. Vor allem sehe ich mich zu dem Hinweis veranlaßt, auf Spuren von verbotenen Schüler- verbindungen genau achten zu wollen. Die Schule bietet reichliche Gelegenheit, die jugendliche Freude zu genießen und die Kameradschaft zu pflegen. Im Interesse der Schüler ist es sehr erwünscht, sich vertrauensvoll mit den Lehrern der Anstalt in Verbindung zu setzen und zwar rechtzeitig; ein Besuch in den letzten Wochen des Schuljahres wird im allgemeinen keinen Wert mehr haben. Sprechstunden der einzelnen Herren im Gebäude der Oberrealschule werden nach wie vor in der Schule bekannt gegeben. Ganz besonders wertvoll ist es, wenn sich die Eltern öfter die Hefte ihrer Söhne vorlegen lassen. Dies wird in der Sprechstunde meist nur dann geschehen können, wenn die Eltern vorher darum nachsuchen. Von der Schule aus werden nach einer Verfügung der Behörde nur bei erheblichen Anlässen Mitteilungen an die Pltern gesandt, die mit Namensunterschrift zu versehen und zurückzusenden sind. Der Direktor ist an jedem Wochentage von 11 bis 12 Uhr in seinem Amts- zimmer zu sprechen, in seiner Wohnung nur ausnahm'sweise nach vorangehender Anmeldung.

Dringend werden Eltern und Pensionsgeber gebeten, die Schüler nicht zu leicht den Unterricht versäumen zu lassen. Die Jugend mußz gelehrt werden, ihre Pflicht auch unter erschwerenden Um- ständen zu erfüllen.

Für diejenigen Schüler der obersten Klassen der Oberrealschule, die in den lehrplanmäßigen Lehrfächern durchaus genügen, ist ein Privatkursus zum Erlernen der Elemente der lateinischen Sprache eingerichtet, dessen Besuch mit Rücksicht auf einzelne Berufsarten empfohlen wird.

Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 15. April vormittags 9 Uhr, mit der Aufnahme- prüfung und Freitag, den 16. April, morgens 8 Uhr, mit dem Unterrichte.

Im nächsten Schuljahr werden wiederum 6 Unterrichtslektionen zu je 45 Minuten auf den Vormittag zusammengelegt.

Etwaige weitere Anmeldungen von Schülern haben bis spätestens den 1. April persönlich bei dem Direktor in seiner Sprechstunde oder schriftlich unter Benutzung eines von dem Pedellen unent- geltlich zu entnehmenden Anmeldescheins zu geschehen. Hierbei sind Geburts- bezw. Taufschein, der Impf- bezw. Wiederimpfschein und das letzte Schulzeugnis einzureichen. Abmeldungen sind zur Ver- meidung der Verpflichtung zur weiteren Bezahlung des Schulgeldes spätestens bis zum 13. April bei dem Unterzeichneten durch den Vater oder dessen berechtigten Stellvertreter anzubringen.

Bei der Aufnahme in Sexta wird verlangt:

Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, Kenntnis der Wortarten; Fertigkeit, etwas Diktiertes ohne grobe Rechtschreibungsfehler in deutscher und lateinischer Schrift nachzuschreiben; Geläufigkeit und Sicherbeit innerhalb der vier Grundrechnungsarten mit unbenannten

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