Jahrgang 
1903
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7.

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. zur Zulassung zur Seekadetten-Eintrittsprüfung(Zeugnis im Englischen und Französischengut); . zum Eintritt in den Dienst der Reichsbank:; . zur ausnahmsweisen Zulassung als Studierender an einer Technischen Hochschule(wegen Abänderung

dieser Bestimmung schweben Verhandlungen); zur Ausbildung als Telegrapheninspektor bei der Staatseisenbahn;

b) nach Ablegung einer Ergänzungsprüfung im Lateinischen:

8. 9.

IV. Das

zum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zu der zahnärztlichen Prüfung: zum Eintritt in die K. Militär-Rossarztschule zu Berlin.

Zeugnis der Reife für die Ober⸗Sekunda berechtigt:

a) unmitelbar:

do

0

17.

18. 19.

b) n

20. 21.

V. Das

. zum einjährig-freiwilligen Militärdienst(erfolgreicher einjähriger Besuch der Sekunda);

. zur Immatrikulation auf 4 Semester an den Universitäten zum Studium in der philosophischen Fakultät; . zur Zulassung als Hospitant an den Technischen Hochschulen und Bergakademieen;

. zum Studium an der landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der landwirtschaftlichen Akademie

in Poppelsdorf;

. zum Studium auf den Handels-Hochschulen und Akademieen nach mehrjähriger praktischer Tütigkeit

als Kaufmann;

. zum Besuche der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin; . zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen;

zum Besuche der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin:

. zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer; . zum Civilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienste, bei den Provinzialbehörden(Verwaltung

der indirekten Steuern siehe II, 1!), bei der Königlichen Berg-, Hütten- und Salinen-Verwaltung und bei der Justizverwaltung;

. zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebsingenieur: . zur Marine-Ingenieur- und Maschinisten-Laufbahn;

. zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister in der Armee;

. zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine;

. zum Subalterndienste bei grösseren kommunalen Verwaltungen;

. zur Annahme als Anwärter für den Dienst als Königlicher Bauschreiber und technischer Sekretär in

der allgemeinen Bauverwaltung,

zur Annahme für die Vorbildung als Maschinist I. und II. Klasse auf den grossen Post- und Passagier- dampfern des Norddeutschen Lloyds;

Zur Annahme und Ausbildung auf den Kadetten-Schulschiffen des Norddeutschen Lloyds;

zum Eintritt in eine mittlere technische Fachschule;

ach Ablegung einer Ergänzungsprüfung im Lateinischen:

zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als Apotheker;

zum Besuche der Gärtnerlehranstalt bei Potsdam(Latein für die Reife für Tertia eines Gymnasinms erforderlich).

Zeugnis der Reife für die Sekunda berechtigt:

a) unmittelbar:

1.

2.

zum Eintritt als Gehilfe für den subalternen Post- und Telegraphendienst mit nachfolgender Zulassung zur Postassistentenprüfung; zum Eintritt in die Lehranstalt des K. Kunstgewerbemuseums zu Berlin;

b) nach Ablegung einer Ergänzungsprüfung im Lateinischen:

3. zum Eintritt in die K. Haupt-Kadetten-Anstalt zu Gross-Lichterfelde. Marburg, am 31. März 1903. Der Oberrealschuldirektor: Dr. Knabe.

'9. Tr e.

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