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II. Auswahl aus den Verfägungen.
Verfügung des K.-Pr.-S.-K. vom 28. März überweist den Kandidaten des höheren Schulamts, Dr. Burhenne, der Oberrealschule zur Ableistung des pädagogischen Probejahres und genehmigt seine Beschäftigung als wissenschaftlicher Hilfslehrer.
Verfügung des K. Pr.-S.-K. vom 9. April ordnet auf Grund eines Ministerial-Erlasses vom 30. März eine angemessene Lage und Verstärkung der Pausen zwischen den Unterrichts- stunden an.
Verfügung des K. Pr.-S.-K. vom 27. April teilt eine Verfügung des K. Konsistoriums mit, nach der der Konfirmanden-Unterricht im nächsten Winter versuchsweise auf 3 Stunden eingeschränkt werden soll, von denen cine am Mittwoch Nachmittag zu legen ist.
Verfügung des K. Pr-S.-K. vom 27. April betraut Kaplan Böschen mit dem katholischen Religions-Unterricht.
Erlass des Herrn Ministers vom 16. April ordnet die Vervollständigung der Nach- richten über die geschichtliche Entwicklung der Anstalt an.
Verfügung des K. Pr.-S.-K. vom 2. Mai genehmigt den vom Oberlehrer Pohl pean- tragten Urlaub vom 31. Mai bis 13. Jali.
Verfügung des K. Pr.-S.-K. vom 4. Mai genehmigt die Vertretung des Landrabbiners Dr. Munck im israelitischen Religions-Unterrichte durch den wissenschaftl. Hilfslehrer Bergel
Verfügung des K. Pr.-S.-K. vom 6. Juni überweist die neuen Lehrpläne.
Verfügung des K. P.-S-K. vom 20. Mai ordnet an, dass Unterschriften der Eltern nie durch die betreffenden Schüler selbst eingefordert werden sollen.
Verfügung des K. Pr.-S.-K vom 2. Juli gestattet die Ausdehnung des Vormittags- Unterrichts auf 5 Stunden versuchsweise auch für das bevorstehende Winterhalbjahr.
Verfügung des K. Pr.-S.-K. vom 11. Juli erteilt dem wissenschaftlichen Hilfslehrer Bödeker den erbetenen Urlaub.
Verfügung des K. Pr-S-K. vom 17. Juli erteilt dem Direktor den erbetenen Urlaub.
Erlass des Herrn Ministers vom 15. Juli ordnet an, dass Programm-Abhandlungen, die über Schiller oder die schwäbischen Litteraten handeln, in je 1 Abdruck nach Stuttgart, Dr. R. Krauss, K. Staatsarchivar, einzusenden sind.
Erlass des Herrn Ministers vom 15. August ordnet an, dass der Maler Karl Jung in Berlin beauftragt ist, im laufenden Schuljahre den Zeichenunterricht zu revidieren,
Erlass des Herrn Ministers vom 15. August überweist der Anstalt Lehrmittelverzcichuis für den Zeichenunterricht, Heft II.
Verfügung des K. Pr.-S.-K. vom 5. September genehmigt den vom Oberlehrer Schür- mann erbetenen Urlaub, vom 17. Oktober bis 1. Januar 1902, Erlass des Herrn Ministers vom 11. Januar 1902 weiter bis Ostern 1902.
Verfügung des K. Pr.-S.-K. vom 10. Oktober genehmigt die erbetene Entlassung
des Oberlehrers Pohl zum 1. April 1902. Mitteilung des Kuratoriums vom 11. Oktober. Die städtischen Behörden haben be-
schlossen, dass die Oberlehrer der Anstalt auch hinsichtlich der festen Zulage den Oberlehrern an staatlichen höheren Lehranstalten gleichgestellt werden sollen.


