Jahrgang 
1928
Einzelbild herunterladen

26

Im Laufe des Monats April werden alle Bewerber, deren Aufnahme in die Akademie in Aussicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten am Akademieort einberufen. Die Bewerber müssen mit der allgemeinen Musiklehre vertraut sein, ein einstimmiges schlichtes Motiv nachsingen und niederschreiben, ein einfaches Lied vom Blatt und eine Anzahl Volkslieder auswendig singen können. Im Spiel eines der drei Instrumente Geige, Klavier oder Orgel müssen die elementaren Grundlagen vorhanden sein. Die Bewerberinnen werden sich in einer Aufnahmeprüfung über Kenntnisse und Fertigkeiten in der Nadelarbeit im Umfange einer abgeschlossenen Lyzeumsbildung ausweisen müssen.

Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, bleibt meiner Entscheidung vorbehalten.

2. Das Tragen von Abzeichen jeder Art in der Schule und bei Schulveranstaltungen bleibt verboten.

3. Das Lehrerkollegium legt großen Wert darauf, mit den Eltern in dauernder Ver- bindung zu stehen. Es muß aber grundsätzlich abgelehnt werden, in den letzten 4 Schulwochen über die Versetzungsaussichten Auskunft zu erteilen.

4. Wir warnen die Eltern davor, den sportlichen Neigungen der Schüler zu bereit- willig nachzugeben.

5. Ferienordnung für 1928/29:

Ostern: Sonnabend, den 31. März bis Dienstag, den 17. April 1928.

Pfingsten: Freitag, den 25. Mai bis Dienstag, den 5. Juni 1928.

Sommer: Donnerstag, den 19. Juli bis Dienstag, den 21. August 1928.

Herbst: Freitag, den 28. September bis Mittwoch, den 10. Oktober 1928. Weihnachten: Sonnabend, den 22. Dezember 1928 bis Dienstag, den 8. Januar 1929. Schluß des Schuljahres: Mittwoch, den 27. März 1929.

Das erste Datum bedeutet den Tag, an dem der Unterricht schließt, das zweite den, wo er wieder beginnt. Der Schluß findet nach der 3. Stunde statt.

6. In Uebereinstimmung mit den übrigen höheren Schulen Oberrealschule und Elisabethschule beginnt der Unterricht vom 1. Oktober bis 1. Mai um 8 Uhr, im Sommer um ½ 8 Uhr.

7. Die sogenannten Geschwisterermäßigungen werden von Ostern 1927 an nicht mehr wie bisher ohne weiteres von der Schule angesetzt, sondern müssen schriftlich beantragt werden. Die Verwaltung erhofft von dieser Anordnung, daß wohlhabende Eltern auf das ihnen zustehende Anrecht auf Ermäßigung verzichten, damit die Schule in die Lage versetzt wird, mehr Schulgeldbefreiungen zu bewilligen.

8. Dringend erwünscht ist, daß die anläßlich des Jubiläums neu begründeten Stiftungen von Freunden und Gönnern der Schule energisch gefördert werden.