Jahrgang 
1927
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Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, bleibt meiner Entscheidung vorbehalten.

2. Das Tragen von Abzeichen jeder Art in der Schule und bei Schulveranstaltungen bleibt verboten.

3. Das Lehrerkollegium legt großen Wert darauf, mit den Eltern in dauernder Ver- bindung zu stehen. Es muß aber grundsätzlich abgelehntwerden, in den letzten 4 Schulwochen über die Versetzungsaussichten Auskunft zu erteilen.

4. Wir warnen die Eltern davor, den sportlichen Neigungen der Schüler zu bereit- willig nachzugeben.

5. Ferienordnung für 1927/28:

Ostern: Sonnabend, den 9. April bis Dienstag, den 26. April 1927.

Pfingsten: Freitag, den 3. Juni bis Dienstag, den 14. Juni 1927.

Sommer: Mittwoch, den 27. Juli bis Montag, den 29. August 1927.

Herbst: Dienstag, den 27. September bis Mittwoch, den 12. Oktober 1927. Weihnachten: Mittwoch, den 21. Dezember 1927 bis Donnerstag, den 5. Januar 1928. Schluß des Schuljahres: Sonnabend, den 3. März 1928.

Das erste Datum bedeutet den Tag, an dem der Unterricht schließt, das zweite den, wo er wieder beginnt. Der Schluß findet nach der 3. Stunde statt.

6. In Uebereinstimmung mit den übrigen höheren Schulen Oberrealschule und Elisabethschule beginnt der Unterricht vom 1. Oktober bis 1. Mai um 8 Uhr, im Sommer Num ½ 8 Uhr.

7. Die sogenannten Geschwisterermäßigungen werden von Ostern 1927 an nicht mehr wie bisher ohne weiteres von der Schule angesetzt, sondern müssen schriftlich beantragt werden. Die Verwaltung erhofft von dieser Anordnung, daß wohlhabende Eltern auf das ihnen zustehende Anrecht auf Ermäßigung verzichten, damit die Schule in die Lage versetzt wird, mehr Schulgeldbefreiungen zu bewilligen.

8. Dringend erwünscht wäre, daß die durch die Inflation verfallenen Stiftungen von Freunden und Gönnern der Schule neu begrüudet würden.

Marburg, den 12. Mai 1927.

Der Direktor: Prof. Dr. Hölk.