Jahrgang 
1926
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5* 4. Die diesjährige Weihnachtsfeier bot dasSpiel vom Kripplein Jesu von Adolf Wurmbach, ergänzt durch das Schlesische Herodesspiel. Außer unsern Schülern und dem Chor wirkte Frl. Uffenorde mit. Für die Ausschmückung der Aula holten wir wioder mit Hilfe von Herrn Hegemeister Kauffmann die Tannen aus dem Wald.

5. Die Einübung und Leitung hatten Herr Hering und Dr. Klee. Die Unkosten wurden durch freiwillige Gaben gedeckt.

VI. Chronik der Schule.

Die Unrahe, die in den Schulbetrieb durch die Reformen hineingekommen war, hielt während des abgelaufenen Schuljahres noch an: der Plan für die Gestaltung des Unterricehts war unter dem Einfluß der alten Gewohnheit gemacht; dazu wollte dann oft die Wirklichkeit der Dinge mit ihrem veränderten Stand der verfügbaren Zeit und der sicheren Kenntnisse nicht stimmen. Die von der Behörde angeordneten Feiern wurden in der üblichen Weise begangen: als Hindenburg das Amt des Reichspräsidenten übernahm; Tausend- jahrfeier der Rheinlande; Verfassungsfeier, Wiederkehr des Reformationstages und die sonstigen Gedenkfeiern.

Der Dezernent der Schule im Provinzialschulkollegium Herr Vizepräsident Geheimrat Dr. Borbein revidierte die Schule dreimal. Mit Genehmigung des Ministeriums wohnte der Inspektor und Lektor Einar Boyesen aus Kristiania im Oktober und November dem Unterricht in den meisten Klassen bei, ebenso den Sitzungen und Probelektionen der Referendare.

Für die Reifeprüfung war der Direktor zum Kommissar ernannt. Die Entlassung der Abiturienten wurde durch Darbietungen des Orchestervereins und des Chores festlich aus- gestaltet.

Von Herrn Geheimrat Dr. Birt und Professor Dr. Hamann waren der Schule eine ganze Anzahl von Werken ihrer Feder als Prämien geschenkt. So konnte 10 Schülern mit dem Zeugnis ein wertvolles Buch als Andenken an die Schule bei der Entlassung mit- gegeben werden.

Wegen der Heizungsverhältnisse wurde die Schule von einem Ministerialrat des Herrn Finanzministers sowie von Herrn Oberregierungsrat Risse vom Kultusministerium besichtigt.

Im Winter wurde der Unterricht wochenlang erheblich gestört durch Erkrankung von Lehrern und Schülern an der hier besonders heftig und verschiedenartig auftretenden Grippe.

Erlasse und Verfügungen.

1. Der Erlaß vom 12. 3. 1924, durch den die Bedingungen für die Aufnahme in Sexta festgestellt werden, ist im Bericht des Vorjahres abgedruckt.

2. Ministerialerlaß vom 29. 8. 1925, wodurch der Erlaß vom 4. 8. 1922 erneut ein- geschärft wird:In Ausführung der am 19. Juli 1922 getroffenen Vereinbarung der Unterrichts- verwaltungen der Länder und in Ergänzung des Runderlasses vom 11. 3. 1920 bestimme ich, daß es den Schülern aller Schulen verboten ist, Schülervereinen oder sonstigen Vereinen anzugehören oder an ihren Veranstaltungen teilzunehmen, die sich nach ihren Satzungen oder nach ihrer Betätigung gegen den Staat und die geltende Staatsform richten, seine Ein- richtungen bekämpfen oder Mitglieder der Regierung des Reiches oder eines Landes ver- ächtlich machen. Das gleiche gilt von Vereinen, die nach ihren Satzungen oder nach ihrer Betätigung die verfassungsmäßigen Grundrechte der Deutschen mißachten, Glieder der deut- schen Volksgemeinschaft ihrer Abkunft, ihres Glaubens und ihres Bekenntnisses wegen be- kämpfen oder die sonst in ihren Bestrebungen und Zielen die Erziehung zum Bürger der deutschen Republik im Sinne des Artikels 148 der Reichsverfassung gefährden.

Das Tragen von Abzeichen jeder Art in der Schule und bei Schulveranstaltungen bleibt verboten.