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Lehrbuch der Geographie, Ausgabe G für Obertertia. 40. Sattler, Leitfaden der Physik und Chemie. Dazu 15, 17, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35.
Untersekunda. 41. Ostermann-Müller, Lateinisches Ubungsbuch für UII. 42. Engwer, Choix de poésies françaises. 43. v. Seydlitz, Lehrbuch der Geographie, Ausgabe G für Untersekunda. 44. Schülke, Vierstellige Logarithmentafeln. Dazu 15, 17, 21, 22, 24, 27, 28, 29, 31, 33, 35, 36, 37, 38, 40.
Obersekunda. 45. Marx und Tenter, Hülfsbuch für den evangelischen Religions- unterricht III. 46. Muff-Hoffmann, Lesebuch für O II. 47. R. Biese, Deutsches Lesebuch für Prima(Ausgabe für Gymnasien). 48. Süpfle, Aufgaben zum Übersetzen in das Latein (für Sekunda). 49. Gesenius-Regel, Kurzgefaßte englische Sprachlehre. 50. Gesenius- Kautzsch, Hebräische Grammatik. 51. Neubauer, Lehrbuch der Geschichte für obere Klassen, 3. Teil. 52. Lieber und v. Lühmann, Leitfaden der Elementarmathematik, 3. Teil. 53. Sumpf, Grundriß der Physik. Dazu 15, 17, 21, 22, 24, 27, 31, 35, 37, 38, 42, 44.
Unterprima. 54. Kaegi, Repetitionstabellen. 55. Gropp und Hausknecht, Auswahl englischer Gedichte. 56. Neubauer, Lehrbuch der Geschichte, 4. Teil. Dazu 15, 17, 21, 22, 27, 31, 37, 38, 42, 44, 45, 46. 47, 49, 50, 51, 52, 53.
Oberprima. 57. Neubauer, Lehrbuch der Geschichte, 5. Teil. Dazu 15, 17, 21, 22, 27, 31, 37, 38, 44, 45, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55.
In der Klasse werden nur Textausgaben gebraucht. Gedruckte Ubersetzungen sind verboten, Spezialwörterbücher und gedruckte Präparationen dringend widerraten, Ausgaben mit Anmerkungen empfohlen, von Wörterbücheru für das Lateinische Heinichen, für das Griechische Benseler-Kaegi, für das Französische Sachs-Villatte, für das Englische das Normal- wörterbuch von Ziegler-Seiz. Schulbücher dürfen nur mit Erlaubnis der Eltern von Schülern gekauft und verkauft werden; sie müssen stets gut gebunden, sauber und frei von über- geschriebenen Bemerkungen sein.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörde.
4. April. Uberwiesen werden je 2 Exemplare„Schleswig-Holstein“ und„Düppel und Alsen“ an die Schülerbibliothek und zur Verteilung als Prämie.
14. April. Die denkwürdigen Ereignisse vor 50 Jahren in ihrer ruhmreichen Bedeutung für die Entwicklung unseres Vaterlandes sollen der Jugend vor die Seele gestellt werden.
1. August. Es werden sofortige Reifeprüfungen für die Primaner angeordnet, die der Klasse im 3. Halbjahr oder länger angehören. Die schriftliche Prüfung darf abgekürzt werden.
7. August. Schülern, die erst seit Ostern 1914 der Untersekunda angehören und das 17. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Zeugnis über die Reife für Obersekunda erteilt werden, falls sie in den Heeresdienst eintreten.
31. August. Schülern der Obersekunda und der Unterprima, die als Fahnenjunker an- genommen oder als Kriegsfreiwillige in den Militärdienst eingetreten sind, ist ein Zeugnis über die Versetzung nach UI oder 01 auszustellen, falls sie voraussichtlich das Klassenziel am Schluß des Schuljahres erreicht haben würden.
16. September. Ubungen zur militärischen Vorbereitung der Jugend werden angeordnet.
22. September. Wer für den Dienst der freiwilligen Krankenpflege im Etappendienst Verwendung findet, wird als freiwillig in das Heer aufgenommen angesehen.
20. Oktober. Der Oberjäger J. Matthaei wird zur Ablegung der Notreifeprüfung überwiesen.
30. Oktober. Die Satzungen der Ichneuten(„Spürhunde“)-Stiftung werden genehmigt.
6. November. Die Lehraufgaben sind zu den großen kriegerischen Ereignissen in Beziehung zu setzen. 2.
23. November. Die Abschaffung von Süpfle, Aufgaben zum Übersetzen in das Latein, und die Einführung von Ostermann-Müller, Phraseologie, wird genehmigt.
18. Januar 1915. Überwiesen wird ein Exemplar„Marine-Album“ als Geschenk S. M. des Kaisers zur Prämie.


