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4) Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deut- lichem, sinngemässem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wieder- zugeben; c) praktische Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) einige Kenntnis biblischer Geschichten.— Vorkenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich, ja nicht einmal erwünscht.
5) Die Herren Geistlichen, Rekloren und Lehrer auf dem Lande, welche sich mit der Vorbereitung von Knaben für unser Gymnasium beschäftigen, ersuche ich im Interesse ihrer Zöglinge wie unserer Schule, sich bei ihrem Unterricht nur der in der Anstalt eingeführten Lehrbücher bedienen und sich in ihrer Methode möglichst an den Gang des Gymnasialunterrichts anschliessen zu wollen. Exemplare des diesjährigen Programmes stehen auf Verlangen gern zu Diensten.
6) An die Eltern und verantwortlichen Pensionshalter unserer Schüler richte ich die ganz besondere Bitte, in allen zweifelhaften Fällen, wo sie eines Rates, einer Belehrung oder Aufklärung seitens der Schule bedürfen, sich ohne weiteres an mich wenden zu wollen.
Der Königliche Gymnasialdirektor
Dr. Georg Buchenau.


