Jahrgang 
1896
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Sollte eine solche Verständigung mit der Schule, wie es nach unserer Erfahrung bisher leider nur zu oft geschehen ist. unterbleiben, so würden sich die Eltern die unausbleiblichen Folgen

der Versäumnis lediglich selbst zuzuschreiben haben: die Schule aber muss in diesem Falle jede Verantwortung von sich ablehnen.

7) Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemässem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; c) praktische Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) einige Kenntnis biblischer Geschichten. Vorkenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich, ja nicht einmal erwünscht.

8) Die Herren Geistlichen, Rektoren und Lehrer auf dem Lande, welche sich mit der Vorbereitung von Knaben für unser Gymnasium beschäftigen, ersuche ich im Interesse ihrer Zöglinge wie unserer Schule, sich bei ihrem Unterricht nur der in der Anstalt eingeführten Lehr- bücher bedienen und sich in ihrer Methode möglichst an den Gang des Gymnasialunterrichts anschliessen zu wollen. Exemplare des diesjährigen Programmes stehen auf Verlangen gern zu Diensten.

9) An die Eltern und verantwortlichen Pensionshalter unserer Schüler richte ich die ganz besondere Bitte, in allen zweifelhaften Fällen, wo sie eines Rates, einer Belehrung oder Auf- klärung seitens der Schule bedürfen, sich ohne weiteres an mich wenden zu wollen.

10) Das neue Schuljahr 1896/97 beginnt Montag den 13. April vormittags 8 Uhr mit der Prüfung der angemeldeten Schüler.

Der Königliche Gymnasialdirektor

Dr. Georg Buchenau.