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»Erfolg haben, wenn nicht die Erwachsenen in ihrer Gesamtheit, insbesondere die Eltern der »Schüler, die Personen, welchen die Aufsicht über auswärtige Schüler anvertraut ist, und die »Organe der Gemeindeverwaltuug, durchdrungen von der Uberzeugung, dass es sich um die »sittliche Gesundheit der heranwachsenden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen »rückhaltlos unterstützen.
»Noch ungleich grösser ist der moralische Einfluss, welchen vornehmlich in kleinen und »mittleren Städten die Organe der Gemeinde auf die Zucht und gute Sitte der Schüler an den »höheren Schulen zu üben vermögen. Wenn die städtischen Behörden ihre Indignation über »zuchtloses Treiben der Jugend mit Entschiedenheit zum Ausdrucke und zur Geltung bringen, »und wenn dieselben und andere um das Wohl der Jugend besorgte Bürger sich entschliessen, »ohne durch Denunciation Bestrafung herbeizuführen, durch warnende Mitteilung das Lehrer- »kollegium zu unterstützen, so ist jedenfalls an Schulorten von mässigem Umfange mit Sicherheit »zu erwarten, dass das Leben der Schüler ausserhalb der Schule nicht dauernd in Zuchtlosigkeit »verfallen kann«.
b) Wir haben die Erſahrung gemacht, dass die Teilnahme am Tanzunterricht für Schüler oberer Klassen das regelmässige Fortschreiten derselben in der Schule gefährdet. Des- halb richte ich an die Eltern die Bitte, ihren Söhnen, wenn irgend möglich, den Tanzunterricht erteilen zu lassen, so lange dieselben noch Schöler der untern Klassen(einschliesslich der Ober- tertia) sind.
c) In Betreff des Konfirmandenunterrichts spreche ich wiederholt die dringende Bitte aus, die Schüler möglichst während ihrer Lehrzeit in einer der Tertien konfirmieren zu lassen. Nur dann ist es der Schule möglich, in ihrem Stundenplan auf die Konfirmandenstunden die von ihr selbst gewünschte Rücksicht zu nehmen.
d) Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemässem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) die Fähig- keit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; c) praktische Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) einige Kenntnis biblischer Geschichten.— Vorkenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich, ja nicht einmal erwünscht.
e) Die Herren Geistlichen, Rektoren und Lehrer auf dem Lande, welche sich mit der Vorbereitung von Knaben für unser Gymnasium beschäftigen, ersuche ich im Interesse ihrer Zöglinge wie unserer Schule, sich bei ihrem Unterricht nur der in der Anstalt eingeführten Lehrbücher bedienen und sich in ihrer Methode möglichst an den Gang des Gymnasialunterrichts anschliessen zu wollen. Exemplare des diesjährigen Programmesstehen auf Verlangen gern zu iensten.
f) An die Eltern und verantwortlichen Pensionshalter unserer Schüler richte ich die ganz besondere Bitte, in allen zweifelhaften Fällen, wo sie eines Rates, einer Belehrung oder Aufklärung seitens der Schule bedürfen, sich ohne weiteres an mich wenden zu wollen.
g) Anmeldungen werden unter Vorlegung von Geburts- und Impf-, bezw. Wiederimpf- scheinen, sowie eines Zeugnisses der bisherigen Lehrer erbeten. Die nötigen Anmeldescheine sind bei dem Pedellen unentgeltlich zu haben.
Der Königliche Gymnasialdirektor
Dr. Georg Buchenau.


