Jahrgang 
1893
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c) In Betr. des Konfirmandenunterrichts spreche ich die dringende Bitte aus, die Schüler möglichst während ihrer Lehrzeit in einer der Tertien konfirmieren zu lassen. Nur dann ist es der Schule möglich, in ihrem Stundenplan auf die Konfirmandenstunden die von ihr selbst gewünschte Rücksicht zu nehmen.

d) Ferner richte ich an diejenigen Eltern, deren Söhne mit einer mangelhaften oder nicht genügenden Note in einem oder mehreren Fächern versetzt worden sind, in ihrem eigenen wohlverstandenen Interesse das dringende Ersuchen, sich alsbald nach Wiederbeginn des Unter- richts mit den betr. Herren Ordinarien, bezw. Fachlehrern über die Wege und Mittel ins Be- nehmen zu setzen, durch welche ihre Söhne die betr. Mängel am leichtesten und schnellsten peseitigen können. Sollte eine solche Verständigung mit der Schule, wie es nach unscrer Erfahrung bisher leider nur zu oft geschehen ist, unterbleiben, so würden sich die Eltern die unausbleiblichen Folgen der Versäumnis lediglich selbst zuzuschreiben haben: die Schule aber muss in diesem Falle jede Verantwortung von sich ablehnen.

e) Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemässem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; c) praktische Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) einige Kenntnis biblischer Geschichten. Vorkenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich, ja nicht einmal erwünscht.

f) Die Herren Geistlichen, Rektoren und Lehrer auf dem Lande, welche sich mit der Vorbereitung von Knaben für unser Gymnasium beschäftigen, ersuche ich im Interesse ihrer Zöglinge, wie unserer Schule, sich bei ihrem Unterricht nur der in der Anstalt ein- geführten Lehrbücher bedienen und sich in ihrer Methode möglichst an den Gang des Gymnasial- unterrichts anschliessen zu wollen. Exemplare des diesjährigen Programmes stehen auf Ver- langen gern zu Diensten.

g) An die Eltern und verantwortlichen Pensionshalter unserer Schüler richte ich die ganz besondere Bitte, in allen zweifelhaften Fällen, wo sie eines Rates, einer Belehrung oder Aufklärung seitens der Schule bedürfen, sich ohne weiteres an mich wenden zu wollen.

h) Das neue Schuljahr 1892/93 beginnt Montag den 10. April vormittags 8 ½ Uhr mit der Prüfung der für Quinta bis Prima angemeldeten Schüler.

Amneldungen werden unter Vorlegung von Geburts- und Impf-, bezw. Wiederimpf- scheinen, sowie eines Zeugnisses der bisherigen Lehrer erbeten.

Der Königliche Gymnasialdirektor

Dr. Georg Buchenau.