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2. Nichtöffentlicher Schlussakt.
Sonnabend, den 25. März 1893, 11 Uhr vormittags: Gemeinsame Andacht. Verkündigung der Versetzungen und Austeilung der Zeugnisse in den einzelnen Klassen.
3. Zur Nachricht.
a) Auf Grund eines Ministerial-Erlasses vom 9. Mai 1892(S. oben S. 20) wird nachstehender Auszug aus einem Circular-Erlass vom 29. Mai 1880, betr. das Unwesen der verbotenen Schüler- verbindungen hiermit zum Abdruck gebracht:„Die Strafen, welche die Schulen verpflichtet „sind, über Teilnehmer an Verbindungen zu verhängen, treffen in gleicher oder grösserer Schwere „die Eltern als die Schüler selbst. Es ist zu erwarten, dass dieser Gesichtspunkt künftig ebenso, »wie es bisher öfters geschehen ist, in Gesuchen um Milderung der Strafe wird zur Geltung ge- „bracht werden, aber es kann demselben eine Berücksichtigung nicht in Aussicht gestellt werden.
„Den Ausschreitungen vorzubeugen, welche die Schule, wenn sie eingetreten sind, mit „ihren schwersten Strafen verfolgen muss, ist Aufgabe der häuslichen Zucht der Eltern oder ihrer „Stellvertreter. In die Zucht des Elternhauses selbst weiter als durch Rat, Mahnung und Warnung veinzugreifen, liegt ausserhalb des Rechtes und der Pflicht der Schule; und selbst bei auswärtigen „Schülern ist die Schule nicht in der Lage, die unmittelbare Aufsicht über ihr häusliches Leben zu führen, „»sondern sie hat nur deren Wirksamkeit durch ihre Anordnungen und ihre Controle zu ergänzen. „Selbst die gewissenhaftesten und aufopferndsten Bemühungen der Lehrerkollegien, das Unwesen „der Schülerverbindungen zu unterdrücken, werden nur teilweisen und unsicheren Erfolg haben, »Wwenn nicht die Erwachsenen in ihrer Gesamtheit, insbesondere die Eltern der Schüler, die Per- »Sonen, welchen die Aufsicht über auswärtige Schüler anvertraut ist, und die Organe der Ge- »meindeverwaltung, durchdrungen von der Ueberzeugung, dass es sich um die sittliche Gesund- „heit der heranwachsenden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen rückhaltlos „unterstützen.
„Noch ungleich grösser ist der moralische Einfluss, welchen vornehmlich in kleinen und „mittleren Städten die Organe der Gemeinde auf die Zucht und gute Sitte der Schüler an den „höheren Schulen zu üben vermögen. Wenn die städtischen Behörden ihre Indignation über „zuchtloses Treiben der Jugend mit Entschiedenheit zum Ausdrucke und zur Geltung bringen, und »wenn dieselben und andere um das Wohl der Jugend besorgte Bürger sich entschliessen, ohne „durch Denunciation Bestrafung herbeizuführen, durch warnende Mitteilung das Lehrerkollegium „zu unterstützen, so ist jedenfalls an Schulorten von mässigem Umfange mit Sicherheit zu er- »warten, dass das Leben der Schüler ausserhalb der Schule nicht dauernd in Zuchtlosigkeit ver- „fallen kann“.
b) Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Teilnahme am Tanzunterricht für Schüler oberer Klassen das regelmässige Fortschreiten derselben in der Schule gefährdet. Des- halb richte ich an die Eltern die Bitte, ihren Söhnen, wenn irgend möglich, den Tanzunterricht erteilen zu lassen, so lange dieselben noch Schüler der untern Klassen(einschliesslich der Ober- tertia) sind.


