Vnterriehts-
eher Lehrbücher. Klassen. Kirchhoff Schulgeographie........ 1 11[II1 1V V V VI hie. Geographi Debes, Schulatlas für die mittleren Unterrichtsstufon.....==— I111 1V V VI Schellen, Aufgaben für das theoret. u. praktische Rechnen, 1. Teil— V— IwWV V VI Rechnen Lieber und v. Lühmann, Leitfaden der Planimetrie..... I II III IV I—— und Bardey, Methodisch geordnete Aufgabensammlung..... 1= Hathematik Wittstein, fünfstellige logarithmisch-trigonometrische Tafeln 1 Ih—— V—— m Lieber und v. Lühmann, Leitfaden der ebenen Trigonometrie, Stereometrie, sphärischen Trigonometrio....... 1— V———— ————— 1 1 Natur- Koppe, Leitfaden für den Unterricht in der Naturgeschichte..—— III IV—— beschreibung. Gies, Flora für Schulen................= m— fan⸗sgrit Phvaik füͤr V Physit. Koppe, Anfangsgrümde der Physik für den Unterricht in den V. oberen Klassen..........1 11 6 Kering. Choronch.................. 1 H IMIrv vsang. V Erk und Graei, Sängerhain.= ſ
Die lateinischen, griechischen und französischen Klassiker dürfen in den Klassen nur in Textausgaben 8 gebraucht werden.— Die in den unteren Klassen gebrauchten Bücher sind zu Wiederholungen in den oberen Klassen aufzubewahren.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
Gassel, 15. April 1890. Der Hr. Minister übersendet den Bericht über die von dem Hrn. Professor Dr. Schmidt-Rimpler geschehene Untersuchung der Augen sämtlicher Schüler und ordnet an, dass im laufenden Sommer die Augen der Schüler durch einen von Professor Schmidt-Rimpler unterwiesenen Lehrer noch einmal untersucht werden.
Gassel, 19. April 1890. Bringt zur Kenntnis die Anweisung des Hrn. Ministers vom 3. April d. Js. zur Ausführung der Laufübungen im Turnunterricht.
Gassel, 13. Mai 1890. Ministerial-Erlass vom 5. Mai 1890, betr. das Verfahren bei der Aufnahme solcher Schüler, welche aus Privatunterricht sich zur Aufnahme in die Unter- oder Oberprima melden.
Gassel, 19. Mai 1890. Erlass des Hrn. Ministers, bezw. Befehl Sr. Majestät des Königs, betr. die Verteilung von Bronzemedaillen an diesjährige Abiturienten.
Gassel, 14. Oktober 1890. Teilt mit die durch Allerhöchsten Erlass vom 29. Juli d. J. genehmigten Bestimmungen über das bei Reisen Sr. Majestät des Kaisers und Königs, sowie anderer Fürstlicher Personen innerhalb der preussischen Staaten Seitens der Civilbehörden inne- zuhaltende Verſahren.
Gassel, 16. Oktober 1890. Se. Majestät der Kaiser und König haben zu befehlen geruht, dass, da am Sonntag den 26. Oktober d. Js. der General-Feldmarschall Graf von Moltke


