Jahrgang 
1885
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alsbaldige Anzeige erstatten werden. Ich würde sonst, wenn eine solche unterbliebe, zu meinem Bedauern genötigt sein, auf Grund der Ministerialverfügung vom 29. Mai 1880 für die Zukunft nicht zu gestatten, dass Schüler unseres Gymnasiums ferner in den betr. Pensionen untergebracht würden. Den Hochverehrlichen Akademischen Be- hörden, insbesondere Sr. Magnificenz dem Herrn Rektor Prof. Dr. Heinrici aber drängt es mich, für ihre so rasche und entschiedene Mitwirkung bei der Unterdrückung der

Schülerverbindungen soweit diese durch Teilnahme von Studierenden die Universität berührten auch an dieser Stelle im Namen meiner Anstalt den verbindlichsten und

wärmsten Dank zu sagen.

b) Wegen des Fortbestandes der bisher von dem Oberlehrer Dr. Wiskemann geleiteten Vorschule, welche, wie zu hoffen ist, mit Genehmigung des K. Prov. Schulkollegiums von jetzt an in eine engere Verbindung mit dem Gymnasium treten wird, ergeht in den nächsten Tagen öffentliche Bekanntmachung. Anmeldungen für die Vorschule sind an den unterz. Direktor zu richten.

c) Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemässem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mundlich wiederzugeben; c) praktische Geläufigkeit in den 4 Species mit unbenannten ganzen Zahlen; d) einige Kenntnis biblischer Geschichten. Vorkenntnisse im Lateini- schen sind nicht erforderlich, ja nicht einmal erwünscht.

d) Die Herren Geistlichen, Rektoren und Lehrer auf dem Lande, welche sich mit der Vorbereitung von Knaben für unser Gymnasium beschäftigen, ersuche ich im wohl- verstandenen Interesse ihrer Zöglinge, wie unserer Schule, sich bei ihrem Unterricht nur der in der Anstalt eingeführten Lehrbücher bedienen und sich in ihrer Methode möglichst an den Gang des Gymnasialunterrichts anschliessen zu wollen. Exemplare des diesjährigen Programmes stehen auf Verlangen gern zu Diensten.

e) An die Eltern und verantwortlichen Pensionshalter unserer Schüler richte ich die ganz besondere Bitte, in allen zweifelhaften Fällen, wo sie eines Rates, einer Belehrung oder Aufklärung seitens der Schule bedürfen, sich ohne weiteres an mich wenden zu wollen. Ich bitte, für diese Besprechungen, sofern nicht ein Eilfall oder ein Anliegen Auswärtiger vorliegt, in welchen Fällen ich jeder Zeit zu sprechen bin, möglichst die im Gymnasialgebäude angeschlagenen Sprechstunden des Direktors zu wählen.

f) Das neue Schuljahr 1885/86 beginnt Montag den 13. April morgens 7 Uhr mit der Prüfung der für Quinta bis Prima angemeldeten Schüler.

Anmeldungen werden unter Vorlegung von Geburts- und Impf-, bezw. Revaccinations- scheinen, sowie eines Zeugnisses der bisherigen Lehrer bis zum 4. April erbeten.

Der Königliche Gymnasialdirektor

Dr. Georg Buchenau.