Jahrgang 
1867
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durchmachen, mithin in die Unterklaſſe derſelben eintreten. Jeder ſpätere Eintritt iſt für die Kinder, wie für die Schule von Nachtheil. Es iſt natürlich, daß diejenigen, welche mit dem 11., 12. oder 13. Jahre in die Schule kommen, in den meiſten Fällen nicht in die ihrem Alter entſprechende Klaſſe geſetzt werden können; die neueren Sprachen ſind ihnen ganz, An⸗ deres mehr oder weniger fremd. Sie müſſen alſo in eine untere Klaſſe, was Unzufriedenheit der Kinder, und wenn ſie die Schule mit dem 14. Jahre verlaſſen, Unvollſtändigkeit ihres Wiſſens zur Folge hat. Nimmt die Schule Rückſicht, und ſetzt die Kinder in ihre Altersklaſſe zu den früheren Mitſchülern und Mitſchülerinnen, ſo haben ſie Vieles nachzuholen, was kaum möglich iſt; die Freudigkeit am Lernen wird dadurch geſtört, und ihr Wiſſen lückenhaft werden, hierdurch leidet aber auch die Schule au ihrer Entwicklung, da der geregelte Unterricht und die Weiterführung der rechtzeitig eingetretenen Kinder in Rückſicht der ſpäter eingetretenen aufge⸗ halten, und die Erreichung der geſteckten Lehrziele gehemmt oder doch erſchwert wird. Nur der rechtzeitige Eintritt mit dem 10. Jahre iſt daher der körperlichen wie geiſtigen Entwicklung der Kinder und der erfolgreichen Wirkſamkeit der Schule angemeſſen und förderlich.

Unſer zweiter Wunſch betrifft den Austritt aus der Schule. Die größere Anzahl unſerer Schüler gehört dem Bürgerſtande an, und widmet ſich auch einem bürgerlichen Berufe. In den meiſten Fällen dauert dies aber noch ein halbes, wenn nicht ein ganzes Jahr, während welcher Zeit dieſelben ohne beſtimmte Beſchäftigung ſind, und wohl kaum an die Erhaltung der erworbenen Kenntniſſe, viel weniger an die Vermehrung derſelben denken. Da iſt es eine Pflicht der Eltern, dem jugendlichen Unverſtande nicht die Zügel frei ſchießen zu laſſen, ſondern das Gelernte dauernd zu erhalten, durch ferneren Beſuch der Realſchule. Die Wie⸗ derholung befeſtigt und macht das Gelernte zum geiſtigen, unverlierbaren Eigenthum, woran ſich das Neue um ſo leichter und ſicherer anſchließt. Wir machen die Eltern auch noch ganz beſon⸗ ders deshalb darauf aufmerkſam, weil es den Strebſamen dadurch möglich wird, ſich für das Examen zum einjährigen Freiwilligendienſte beſſer vorbereiten zu können. Die Schule wird natürlich, ohne daß der geregelte Unterricht geſtört, und der Hauptzweck vernachläſſigt werde, ſolche Schüler, welche länger in ihr verbleiben, in den einzelnen Fächern auch weiterführen, ſo daß der fernere Beſuch derſelben nicht bloß eine Wiederholung, ſondern auch Vermehrung des Wiſſens bezweckt.. 4

Nach dieſen Auseinanderſetzungen dürfen wir erwarten, daß unſere Wünſche: die Kinder rechtzeitig, d. h. mit dem 10. Jahre, in die Realſchule zu ſchicken, und die⸗ ſelben auch nach dem vierjährigen Curſus noch länger darin zu belaſſen, die geeignete Berückſichtigung Seitens der Eltern finden werden.

II. Statiſtik.

Bibliothek und Apparate. Die für das verfloſſene Jahr verwilligte Summe wurde zur Anſchaffung der im Lehrplan für die Naſſ. Realſchulen empfohlenen Werke und folgender Apparate verwendet: 1. Eine Winter'ſche Elektriſirmaſchine mit Funkenzieher; hierzu ein Auslader, Schmetterling, elektriſcher Regen, Flugrädchen, Blitzröhre, Piſtole.