Jahrgang 
1867
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Mit dem Schuljahr 186061 beginnt das dritte Jahrzehnt unſerer Realſchule und da⸗ mit ein neuer Abſchnitt in der äußern und innern Geſtaltung unſerer Anſtalt. Wie dieß auch bereits an andern Realſchulen des Landes geſchehen, ſo wurde anch zu Montabaur der bisherige erſte Lehrer der Anſtalt zum erſten Reallehrer ernannt, mit der Verpflichtung, über die Ordnung im Schulgebäude, die disciplinariſche Haltung der Schüler, ſowie über die pünktliche Ab⸗ haltung der Unterrichtsſtunden von Seiten der Lehrer zu wachen, eine Einrichtung, die nicht ohne den wohlthätigſten Einfluß auf das Ganze der Anſtalt bleiben konnte.

Am 5. Nov. 1862 erſchien das Landesherrliche Edikt, das uns das Realſchulgeſetz brachte. Einige weſentliche Punkte daraus dürften hier am Orte ſein.

Der Curſus der Realſchulen, welche je nach ihrer Schülerfrequenz zwei⸗, drei⸗ oder vier⸗

klaſſig ſein können, iſt in der Regel ein vierjähriger, vom 10. bis zum 14. Lebeusjahre. Die Ergänzung durch Vorklaſſen und die Erweiterung nach oben iſt von dem lokalen Bedürfniß bedingt. Mit jeder Realſchule können Gymnaſialklaſſen für die alten Sprachen ver⸗ bunden ſein. Jede Realſchule ſollte einen Realoberlehrer und ſo viel Klaſſenlehrer erhalten, als die Schule Klaſſen zählt; ferner einen von dem Gemeinderath des Schulorts erwählten Beirath, um die Intereſſen der Realſchule gegenüber der Gemeinde zu vertreten; ſodann wurde die Zahl und Art der Unterrichtsgegenſtände, die Beſoldungsverhältniſſe der Lehrer in Maximal⸗ und Minimalanſätzen, ſowie die Aufbringung der Koſten zur Unterhaltung der Schule durch das Geſetz beſtimmt und ſchließlich wurde es jeder Gemeinde anheim geſtellt, ob ſie eine jolche reorganiſirte Realſchule und in welcher Ausdehnung ſie dieſelbe haben wolle.

Auch zu Montabaur wurde der Stadt⸗ und Schulvorſtand verſammelt, um über dieſe Frage zu entſcheiden und zur Freude aller Verſtändigen entſchieden ſich beide ſtädtiſchen Behoͤr⸗ den für Beibehaltung ihrer Realſchule nebſt ihren Parallelklaſſen für den Unterricht in den alten Sprachen.

In kürzerer oder längerer Friſt traten nunmehr alle jene Einrichtungen ins Leben, die theils durch das Geſetz beſtimmt waren, theils auch das Wohl der Schule verlangte.

Durch Reſcript vom 19. Nov. 1862 wurde ſtatt der bisherigen Nebenlehrer ein Hilfs⸗ lehrer in der Perſon des Lehrgehilfen Speyer von Seck angeſtellt.

Am 24. Nov. 1862 wurde der Realſchulvorſtand gewählt und unter dem 28. Januar 1863 der bisherige erſte Reallehrer proviſoriſch zum Oberlehrer ernannt. Zugleich erſchien ein neuer Lektionsplan, eine Inſtruktion für den Oberlehrer und eine ſolche für den Realſchulvor⸗ ſtand und endlich im Oktober 1865 ein vollſtändiger Lehrplan für unſere Realſchulen. Das Schuljahr 1862 63 zählte 42 Schüler und darunter 18 Latiniſten. Das folgende Schuljahr 1863 64 wurde mit 47 Schülern eröffnet, die aus 11 verſchiedenen Aemtern kamen, die Real⸗ ſchule zu Montabaur zu beſuchen.

Bei einer ſolchen raſch ſteigenden Frequenz durfte wohl faſt mit Gewißheit erwartet wer⸗ den, Herzogliche Landes⸗Regierung werde unſre Anſtalt wieder zu einer dreiklaſſigen Realſchule erheben, da man ohnehin nicht umhin konnte anzunehmen, die bisherige geringe Frequenz der Anſtalt müſſe von einem unberechtigten äußern Druck hergerührt haben.

Verhandlungen, welche der Referent in Schulſachen des Herzogthums, Herr Geheime⸗ Regierungsrath Dr. Firnhaber in eigner Perſon mit dem Dirigenten der Anſtalt und dem