Jahrgang 
1853
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im Freien(Turnen, Gartenarbeit), zu Ausgängen in die Stadt jedoch nur mit Vorwiſſen des Directors um kleine Geſchäfte zu beſorgen, benutzt. Von 2 4 reſp. 5 Uhr ſind öffentliche Unterrichtsſtunden. Nach dieſen iſt wieder eine halbſtündige Pauſe zur Erholung der Zöglinge im Freien innerhalb des Beringes des Schloßplatzes. Von da ab bis 7 Uhr werden muſikaliſche Uebungen vorgenommen oder Schularbeiten gefertigt. Um 7 Uhr Nachteſſen, alsdann freie Unterhaltung im Eßſaale bis 8 Uhr. Von 8 92,. Uhr Arbeitszeit, unter be⸗ ſonderer Leitung und Beaufſichtigung eines Lehrers. Um 9 ¾ Uhr Abendgebet, dann Schlafengehen.

Mittwochs und Samſtags Nachmittags wird die Zeit nach Tiſch bis 2 Uhr von einem Theile der Zöglinge zu muſikaliſchen Uebungen verwendet; um 2 Uhr iſt die Bibliothek geöffnet. Von 4 machen die Zöglinge in Begleitung eines Lehrers einen Spaziergang in die Umgegend. Von 4 ¼ bis 7 iſt Arbeits⸗ zeit. Samſtags von 47 1 baden die Internen in Abtheilungen in dem Bade⸗ zimmer der Anſtalt. Das Waſſer beſorgen ſich dieſelben aus der in Sihloßhoft gelegenen Ciſterne.

An Sonn⸗ und Feſttagen ſtehen die Zöglinge um 6 Uhr auf und haben zum Bekleiden, Waſchen, Reinigen der Kleider ꝛe. ¾ Stunden Zeit. Darauf Mor⸗ gengebet und um 7 Uhr: Frühſtück, dann Beſchäftigung bis 8 Uhr. Bon 8 bis 8], lieſt ein Zögling einen Abſchnitt aus der h. Schrift oder einem andern Buche religiöſen Inhaltes nach Anleitung des Religionslehrers vor, als Vorbereitung für den Beſuch des öffentlichen Gottesdienſtes. Die Zeit nach dem Vormittags⸗ gottesdienſt bis zum Mittageſſen iſt frei zu ſelbſtzuwahlenden Beſchäftigungen innerhalb des Seminars, ebenſo bis zum Nachmittagsgottesdienſt; nach deſſen Beendigung ein größerer Spaziergang in die Umgegend unter Begleitung eines Lehrers gemacht wird. Die Zeit von 57 iſt wieder frei zu ſelbſtzuwählenden Arbeiten Muſik, Vorbereitung, Fertigung ſchriftlicher Arbeiten. Nach dem Nachteſſen iſt freie Unterhaltung, Muſiciren, Spiele u. dgl.

Die Aufſicht über die Befolgung der Hausordnung führen der Direktor und die in der Anſtalt wohnenden Lehrer. Eine untergeordnete Inſpektion haben einzelne, vom Direktor ernannte und von Zeit zu Zeit wechſelnde Zöglinge und