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VII. Die wichtigſten Erlaſſe u. Verfügungen der Behörden.
13. 3. 26. Die gemeinfame Verſicherung ſämtlicher Schüler gegen Unfall in der Schule und bei Veranſtaltungen der Schule wird für ſtaatliche Anſtalten vorgeſchrieben, für nichtſtaat⸗ liche dringend empfohlen.
30. 3. 26. Min.⸗Erl. Die Sütterlin⸗Schreibweiſe iſt bei Schülern durchaus zu dulden.
22. 7. Schüler, die nur 3 Jahre lang die Grundſchule beſucht haben, dürfen in die höhere Schule nur mit Genehmigung der Schulaufſichtsbehörden aufgenommen werden.
17. 7. Min.⸗Erl. Zum Borxen ſind Schulräume(Turnhallen) nicht herzugeben.
28. 8. Bei Ausflügen iſt auf Schonung von Wald und Wild zu achten.
4. 11. Zur Verhütung von Anſchlägen gegen Eiſenbahnen iſt erzieheriſch auf die Jugend einzuwirken.
10. 1. 27. Eröffnung der pädagogiſchen Akademie auf ſimultaner Grundlage zu Oſtern 1927 in Frankfurt a. M. Für die Aufnahme gelten die Beſtimmungen des Erlaſſes vom 1. November 1926(Zentralblatt 1926 S. 388).
28. 3. Min.⸗Erl. Durch Verſetzung nach Oberſekunda wird zugleich die„mittlere Reife“ zuerkannt. Ein entſprechender Vermerk iſt in die betr. Verſetzungszeugniſſe einzutragen.
Ferien⸗Ordnung für das Schuljahr 1927/28.
Schluß des Unterrichts Wiederbeginn d. Unterrichts Oſterferien... Sonnabend, 9. April 1927 nach der 3. Stunde Dienstag, 26. April 1927 Pfingſtferien.. Freitag, 3. Juni 1927„„„„ Dienstag, 14. Juni 1927 Sommerferien.. Freitag, 15. Juli 1927„„„„ Dienstag, 16. Auguſt 1927 Herbſtferien... Dienstag, 27. Sept. 1927„„„„ Mittwoch, 12. Oktober 1927 Weihnachtsferien. Mittwoch, 21 Dez. 1927„„„„ Donnerstag, 5. Jan. 1928 Oſterferien 1928. Sonnabend, 31. März 1928„„„„
VIII. An die Eltern der Schüler.
Die Eltern werden gebeten, zu berückſichtigen, daß die Schule grundſätzlich Vor⸗ oder Nach⸗ urlaub zu den Ferien nicht erteilen kann. Ebenſo darf ſie an den Nachmittagen nicht vom Turnſpiel befreien ohne ein ärztliches Zeugnis. Für angemeſſene Ernährung und Unterkunft der Fahrſchüler während der Mittagsſtunde zu ſorgen iſt Sache der Eltern. In ihrem eigenen Intereſſe werden die Eltern gebeten, die Erziehungsaufgabe der Schule zu unterſtützen durch Regelung von Arbeit und Erholung, Beaufſichtigung bei der Arbeit, namentlich bei jüngeren Schülern, Einblick in Bücher und Hefte, Sorge für rechtzeitigen und ausgiebigen Schlaf, Fern⸗ haltung von Veranſtaltungen und Vergnügen, die von der Schule widerraten oder verboten ſind; dies gilt beſonders vom Beſuch der Kinotheater.
Zeugniſſe werden vor den Herbſtferien, vor den Weihnachtsferien und vor Oſtern erteilt. Wenn aus den Zeugniſſen oder ſonſtigen Mitteilungen der Schule Mängel in den Leiſtungen der Schüler ſich erkennen laſſen, mögen die Eltern nicht lange ſäumen, für Abhilfe zu ſorgen.


