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es kann auch an die Landesbankſtelle Montabaur oder auf Poſtſcheckkonto Frankfurt a. M. Nr. 10 800 gezahlt werden. Geſuche um Ermäßigung des Schulgeldes müſſen rechtzeitig, d. h. innerhalb der erſten 14 Tage des neuen Schuljahres, eingereicht werden und zwar mit aus— reichender Begründung; entſcheidend iſt außer der Bedürftigkeit auch Betragen und Leiſtungen des Schülers. Verhinderung des Schulbeſuchs durch Krankheit oder ſonſtige Umſtände iſt an demſelben Tage noch von den Eltern oder ihren Stellvertretern ſchriftlich der Schule d. h. dem Klaſſenlehrer mitzuteilen. Ebenſo iſt etwaiger Urlaub rechtzeitig vorher ſchriftlich zu erbitten.
Soll der Schüler die Anſtalt verlaſſen, ſo iſt er von den Eltern rechtzeitig, d. h. vor Wiederbeginn des Unterrichts, im Gymnaſium(nicht etwa nur im Konvikt) ſchriftlich oder mündlich abzumelden. Sonſt muß das Schulgeld weiter bezahlt werden.
Den Eltern der jüngeren Schüler wird empfohlen, dieſen lieber den auf dem Rücken zu tragenden Schulranzen zur Schule mitzugeben, als die unbequeme Schulmappe, die zu ſchlechter Haltung verleitet.
Eltern, Geiſtliche, Lehrer auf dem Lande, die begabte Schüler für eine höhere Klaſſe als Sexta vorbereiten, tun gut zu beachten: 1. Die Lehrbücher des Gymnaſiums haben z. T. ge⸗ wechſelt(vgl. unter V) und wechſeln noch. 2. Die Altersgrenze, nach deren Ueberſchreitung die Aufnahme nicht mehr erlaubt iſt, iſt für Sexta das vollendete 12. Lebensjahr, für Quinta das 13., für Quarta das 15. Ausnahmen können nur in ganz beſonderen Fällen mit Ge⸗ nehmigung des Prov.⸗Schulkollegiums gemacht werden.
Montabaur, den 15. Mai 1926.
Studiendirektor Holtz.


