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II. Mitteilungen
aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörde.
Berlin, 14. März 1913. Ein Miniſterialerlaß beſtimmt, daß alle Schüler und Schüle⸗ rinnen während des letzten Schuljahres auf geeignete Jugendvereinigungen hingewieſen und möglichſt wirkſam angeregt werden ſollen, ſolchen Vereinigungen nach der Schulentlaſſung beizutreten.
Berlin, 5. März 1913. Ein Miniſterialerlaß ordnet an, daß bei ſchriftlichen Schul⸗ prüfungen auf jüdiſche Schüler Rückſicht genommen werden ſoll, die an Samstagen nach dem Gebot ihrer Religion ſich des Schreibens zu enthalten wünſchen.
Caſſel, 29. April 1913. Herr Oberlehrer Ebert wird zur Teilnahme an einem archäologiſchen Ferienkurſus in Bonn und Trier einberufen.
Caſſel, 24. April 1913. Das Kgl. Provinzial⸗Schulkollegium macht auf einen Miniſterial⸗ erlaß aufmerkſam, wonach die Beteiligung von Schülern an Vereinen nur inſoweit zu geſtatten iſt, daß der Anſtaltsleiter eine Verantwortlichkeit dabei übernehmen kann.
Berlin, 30. April 1913. Ein Miniſterialerlaß beſtimmt, daß Abiturienten, die ſogleich als Fahnenjunker in das Heer eintreten wollen, unmittelbar nach Abſchluß der mündlichen Prüfung entlaſſen werden. 1
Caſſel, 26. Auguſt 1913. Herr Profeſſor Maßfeller wird zu einem ſchulhygieniſchen Ferienkurſus in Göttingen einberufen.
Berlin, 8. Auguſt 1913. Ein Miniſterialerlaß ordnet an, daß die Jugend über die Gefahren zu belehren iſt, die mit der unvorſichtigen Annäherung an Kraftfahrzeuge verbunden ſind; auch vor der Beläſtigung von Kraftfahrzeugen ſoll gewarnt werden.
Berlin, 5. Dezember 1913. Schauſtellungen, mit denen eine Gefährdung der Schüler verbunden iſt, dürfen in den Schulen unter keinen Umſtänden zugelaſſen werden.
Berlin, 20. November 1913. Die Beſtimmungen zur Verhütung der Verbreitung über⸗ tragbarer Krankheiten werden auf die ſpinale Kinderlähmung ausgedehnt.
Caſſel, 5. Januar 1914. Die Ferienordnung für das Schuljahr 1914 lautet für unſere Anſtalt: Oſterferien 1914 von Sonnabend, den 4. April, bis Dienstag, den 21. April; Pfingſt⸗ ferien von Freitag, den 29. Mai, bis Dienstag, den 9. Juni; Sommerferien von Freitag, den 17. Juli, bis Dienstag, den 18. Auguſt; Herbſtferien von Sonnabend, den 3. Oktober, bis Donnerstag, den 15. Oktober; Weihnachtsferien von Mittwoch, den 23. Dezember 1914, bis Dienstag, den 5. Januar 1915; Beginn der Oſterferien 1915 Mittwoch, den 31. März.
III. Zur Geſchichte der Anſtalt.
1. Einführung des unterzeichneten neuen Direktors.
Das Schuljahr begann am 3. April. Am 4. April fand die feierliche Einführung des unterzeichneten neuen Direktors*) in der Aula des Gymnaſiums durch den Vertreter der König⸗ lichen Regierung, Herrn Geheimen und Oberregierungsrat Dr. Paehler, ſtatt. Erſchienen waren zu der Feier die Herren Mitglieder des Kuratoriums, des Magiſtrats, der Stadtverord⸗
*) Profeſſor Dr. Martin Jöris, geboren am 26. Oktober 1865 zu Berſitten, Kr. Geilenkirchen, Bez. Aachen, abſolvierte das Gymnaſium zu Paderborn 1886, ſtudierte auf den Hochſchulen zu Münſter i. W., Bonn und Straßburg i. E.; beſtand die Staatsprüfung am 1. und 2. März 1895 in Straßburg, war von 1895—1897 Probekandidat und Wiſſenſchaftlicher Hilfslehrer am Gymnaſium in Schlettſtadt, 1897— 1901 Oberlehrer an der mit einem Lehrerinnen⸗Seminar verbundenen höheren Mädchenſchule in Mülhauſen, 1901—1903 Oberlehrer am Gymnaſium und Realprogymnaſium in Limburg a. d. L. Viſſenſchaftliche Veröffentlichungen: 1. Unterſuchungen


