Jahrgang 
1911
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die bereits einer anderen Anſtalt angehört haben, müſſen ein förmliches Abgangs⸗Zeugnis vor⸗ legen. Ebenſo ſind Geburts⸗ und Impf⸗ bezw. Wiederimpfſcheine beizubringen.

Diejenigen Schüler, die an einer vollberechtigten Schule mit gymnaſialem Charakter in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, die ſie bereits beſucht haben, werden ohne Prüfung aufgenommen.

In die Sexta dürfen nur Schüler im Alter von 912 Jahren eintreten. Als Vorkennt⸗ niſſe werden verlangt: 1) Fertigkeit im deutſchen ſinngemäßen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) Fertigkeit, eine kurze Erzählung vollſtändig zu wiederholen und ein deutſches Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben; 3) Sicherheit in den vier Grund⸗ rechnungsarten mit ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten des Alten und Neuen Teſtaments. Die Herren Geiſtlichen und Lehrer, die Schüler zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium vorbereiten, werden in dem Intereſſe ihrer Zöglinge erſucht, ſich bei ihrem Unterrichte der hier eingeführten Lehr⸗ und Übungsbücher zu bedienen und ſich überhaupt an den Gang des Gymnaſialunterrichts, auch in den ſog. Nebenfächern, anzuſchließen. Programme, die eine Überſicht über die durchgenommenen Lehraufgaben bieten, ſtehen zu Dienſten.

In der neuen Dienſtanweiſung für die Direktoren und Lehrer an den höheren Lehranſtalten iſt angeordnet worden, daß die Schüler mindeſtens dreimal im Jahre ſchriftliche Geſamtzeugniſſe erhalten. Ob über den häuslichen Fleiß eines Schülers ein Urteil im Schulzeugnis abgegeben werden ſoll, entſcheidet die Klaſſenkonferenz. Wird beſchloſſen, den Fleiß eines Schülers zu beurteilen, ſo empfiehlt es ſich, das Urteil in einer Form zu geben, aus der die Vorzüge oder Schwächen des Schülers hervorgehen. Auch für das Betragen und die Aufmerkſamkeit der Schüler iſt in allen paſſenden Fällen das Urteil frei zu faſſen.

Im allgemeinen gelten folgende Prädikate: 1) für das Betragen: Sehr gut, Gut, Im ganzen gut, Nicht ohne Tadel, Tadelnswert; der Tadel in den beiden letzten Urteilen muß immer begründet werden; 2) für die Aufmerkſamkeit, für den Fleiß und für die Leiſtungen: Sehr gut, Gut, Genügend, Mangelhaft, Nicht genügend.

Es iſt zuläſſig, bei den Leiſtungen die einzelnen Teile eines Faches verſchieden zu be⸗ urteilen; doch muß das Urteil für das Fach mit einem der fünf Prädikate ſchließen.

Das Schulgeld und zwar für die Schüler der drei oberen Klaſſen jährlich 160 Mark, für die anderen 140 Mark, wird in vierteljährlichen Raten am 10. Mai, 5. Juli, 4. Oktober 1911 und 5. Januar 1912 vom Herrn Rendanten der Gymnaſialkaſſe im Gymnaſialgebäude erhoben, und die Stunde jedesmal bekannt gemacht werden. Man rechnet auf pünktliche Zahlung, damit nicht gegen ſäumige Zahler die Vorſchriften angewandt zu werden brauchen, die das Kgl. Prov.⸗Schulkollegium in der neuen Kaſſenordnung bekannt gegeben hat.

Schüler, die innerhalb eines Vierteljahres ein⸗ oder austreten, haben den vollen auf dieſe Zeit entfallenden Schulgeldbetrag zu entrichten. Das Schulgeld des ganzen Vierteljahres iſt für jeden Schüler zu zahlen, welcher nicht ſpäteſtens am erſten Tage des Vierteljahres von den Eltern bezw. deren Stellvertreter bei dem Direktor abgemeldet wird.

Jeder Schüler erhält bei der Aufnahme ein gedrucktes Exemplar der Schulordnung. Eltern, die ihre Söhne der Anſtalt übergeben haben, erkennen durch Unterſchrift die Schulgeſetze an.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt der vorherigen Genehmigung des Direktors. Wenn ein Wechſel der Wohnung beabſichtigt wird, iſt rechtzeitig die Er⸗ laubnis des Direktors einzuholen.

Die Penſionsgeber haben die Pflicht, das Lehrerkollegium in der Handhabung der Schul⸗ zucht zu unterſtützen, ihre Pflegebefohlenen zur Beobachtung der Schulgeſetze(pgl.§ 6, 8, 13, 15, 16, 19, 20) und beſonders zur gewiſſenhaften Erledigung der Aufgaben anzuhalten. Dasſelbe erwartet die Schule auch von den Eltern der einheimiſchen Schüler während des ganzen Jahres. Penſionsgeber und Eltern erlaube ich mir außerdem zu erſuchen, den Leſeſtoff der heranwachſenden Jugend ſorgſam zu überwachen und die berüchtigten Kriminal⸗ und Detektiv⸗Erzählungen, ſo⸗