Jahrgang 
1903
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II. Qitteilungen aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörde.

Caſſel, 14. April 1902. Laut Verfügung des Herrn Miniſters vom 26. März 1902 wird es den Leitern und Lehrern der höheren Schulen zur Pflicht gemacht, auf die Pflege einer guten und leſerlichen Handſchrift bei den Schülern hinzuwirken. In ſämtlichen Schulzeugniſſen ſoll fortan ein Urteil über die Handſchrift des Schülers aufgenommen werden.

Caſſel, 28. Juni 1902. Der 5. Nachtrag zum Normaletat wird vom 1. April 1902 ab an dem Gymnaſium eingeführt. Behufs Deckung des Mehraufwandes ſind die Schulgeldſätze um jährlich 10 Mark für den Schüler erhöht worden.

Caſſel, 19. Juli 1902. Die Lehrerkollegien ſollen den Schülerverbindungen fortgeſetzt die ſorgfältigſte Aufmerkſamkeit zuwenden; Schüler und Eltern ſollen von Zeit zu Zeit durch die Pro⸗ gramme gewarnt werden.

Caſſel, 22. Juli 1902. Nach einer Mitteilung des Herrn Miniſters hat ſich das König⸗ liche Meteorologiſche Inſtitut zu Berlin dahin ausgeſprochen, daß das Vorhandenſein von Blitzableitern auf den Gebäuden der höheren Lehranſtalten dringend wünſchenswert erſcheine.

Caſſel, 20. Oktober 1902. Nach einer Verfügung des Herrn Miniſters vom 16. Oktober d. Is. ſollen die Regeln für die deutſche Rechtſchreibung nebſt Wörterverzeichnis vom Jahre 1902 (Weidmannſche Buchhandlung, Ladenpreis 0,15 Mark), welche zufolge Vereinbarung der deutſchen Bundesregierungen unter einander und mit Oſterreich feſtgeſtellt worden ſind, mit Beginn des Schul⸗ jahres 1903/04 in dem geſamten Schuldienſte zur Anwendung kommen.

Caſſel, 19. Dezember 1902. Damit den Eltern, die in betreff ihrer Söhne eine Be⸗ ſprechung mit den Lehrern wünſchen, die Ausführung nicht unliebſam erſchwert werde, ſollen Direktor und Lehrer Ort, Tag und Stunde angeben, an denen ſie wöchentlich für die Eltern und Pfleger ihrer Schüler zu ſprechen ſind.

Caſſel, 23. Januar 1903. Es ſollen die Alters⸗, Heimats⸗ und Unterbringungsverhältniſſe der Schüler der öffentlichen höheren Lehranſtalten mittelſt Schülerzählkarten ermittelt werden.

Caſſel, 23. Februar 1903. Es wird mitgeteilt, daß der Herr Unterrichtsminiſter die Ein⸗ führung der ſogenannten Marburger Ferienordnung für das hieſige Gymnaſium genehmigt hat.

III. Zur Geſchichte der Schule.

Das neue Schuljahr begann am 10. April. Am vorhergehenden Tage wurden die neu an⸗ gemeldeten Schüler, die nicht von einer berechtigten Anſtalt kamen, der vorgeſchriebenen Prüfung unterzogen. Im ganzen wurden 60 Schüler neu aufgenommen. Mit Beginn des neuen Schuljahres verließ unſere Anſtalt der wiſſenſchaftliche Hülfslehrer Dr. Karl Heinze, der ſeit Herbſt 1901 an unſerer Schule pflichttreu gewirkt hatte. Zur Verwaltung der erledigten Lehrerſtelle überwies die Königliche Behörde unſerem Gymnaſium den viſſenſchaftlichen Hülfslehrer Dr. Julius Müller aus Frankfurt a. M.

Die übliche Turnfahrt ſämtlicher Klaſſen wurde am 15. Juli unternommen.

Am 9. Auguſt unterzog im Auftrage des Herrn Miniſters der Maler an der Königl. Kunſtſchule zu Berlin Herr Karl Jung den Zeichenunterricht an unſerer Schule einer eingehenden Reviſion. Die Herbſtferien dauerten vom 14. Auguſt bis 18. September. Im Anfange des Winter⸗ ſemeſters wurden 11 Schüler neu aufgenommen. Am 1. Oktober trat der erſte Profeſſor Peter Johann Bloemer, nachdem er 31 Jahre